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Stand 27.09.2026

Hunderegeln im Kanton Glarus

Keine Rechtsberatung — für den Einzelfall gilt die Auskunft des kantonalen Veterinäramts.

Einordnung

Blindenführ-, Therapie-, Dienst-, Rettungs- und Herdenschutzhunde sind von der Hundetaxe befreit (Art. 33 Verordnung).

Hundetaxe im Kanton Glarus →

Frag die, die das schon erlebt haben

Wie andere Halterinnen und Halter im Kanton Glarus mit den Vorschriften umgehen:

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