SOKA Gesetze ab 1.1.2010 im Überblick

Matti

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15. Okt. 2008
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Karte gesehen bei 10 vor 10, Beitrag vom 27.1.10 auf SF1

rot: Bestimmte Hunde ganz verboten (Zürich, Genf, Fribourg, Wallis)

orange: Listenhunde sind bewilligungspflichtig (Tessin, Vaud, Solothurn, Basel Stadt und Land, Thurgau, Schaffhausen)

gelb: Aggressive Hunde (rassenunabhängig) unterliegen Haltungsvorschriften (Graubünden, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Luzern, Aargau)

weiss: Keine Vorschriften bezüglich SOKAs oder allgemein keine speziellen Hundegesetze (Bern, Jura, Uri, Glarus, Zug)

Zürich: Verboten sind Hunde der Rassentypenliste II sowie deren Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terrier, Pitbull Terrier, Bandog und Basicdog). Besuche von höchstens 30 Tagen (am Stück oder einzeln) pro Jahr von nicht im Kanton wohnhaften Personen sind unter der Auflage von Maulkorb- und Leinenpflicht gestattet. In Zürich arbeitende aber nicht wohnhafte Personen dürfen ihren Hund unter diesen Auflagen uneingeschränkt mitführen. Der Zuzug ist nicht mehr erlaubt. Bereits in ZH wohnhafte Hundehalter der Rassentypenliste II müssen bis Ende März 2010 ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.

Genf: Verboten sind American Staffordshire Terrier, Boerboel, Cane Corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, American Pitbull Terrier, Presa Canario, Rottweiler und Tosa sowie deren Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Besuche von höchstens 30 Tagen (am Stück oder einzeln) pro Jahr von nicht im Kanton wohnhaften Personen sind unter der Auflage von Maulkorb- und Leinenpflicht gestattet. In Genf arbeitende aber nicht wohnhafte Personen dürfen ihren Hund unter diesen Auflagen uneingeschränkt mitführen. Der Zuzug ist nicht mehr erlaubt. Bereits in GE wohnhafte Hundehalter dieser Rassen müssen bis Ende März 2010 ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.

Fribourg: Verboten sind American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler sowie deren Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Besuche von höchstens 30 Tagen (am Stück oder einzeln) pro Jahr von nicht im Kanton wohnhaften Personen sind unter der Auflage von Maulkorb- und Leinenpflicht gestattet. In Fribourg arbeitende aber nicht wohnhafte Personen dürfen ihren Hund unter diesen Auflagen uneingeschränkt mitführen. Der Zuzug ist nicht mehr erlaubt. Bereits in FR wohnhafte Hundehalter dieser Rassen müssen bis Ende März 2010 ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.

Wallis:Verboten sind American Staffordshire Terrier, Boerbull, Cane Corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, American Pitbull Terrier, Presa Canario, Rottweiler und Tosa.sowie deren Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Besuche von höchstens 30 Tagen (am Stück oder einzeln) pro Jahr von nicht im Kanton wohnhaften Personen sind unter der Auflage von Maulkorb- und Leinenpflicht gestattet. Im Wallis arbeitende aber nicht wohnhafte Personen dürfen ihren Hund unter diesen Auflagen uneingeschränkt mitführen. Der Zuzug ist nicht mehr erlaubt. Bereits in VS wohnhafte Hundehalter dieser Rassen müssen bis Ende März 2010 ein Gesuch um Bewilligung einreichen. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.

Tessin: Bewilligungspflichtig sind Rottweiler, Amerikanische Bulldog, Deutsche Dogge, Fila Brasileiro, Dogo argentino, Mastiff, Masino napoletano, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Tosa Inu, Ciarplanina, Mastino del Tibet, Anatolischer Schäferhund, Kaukasischer Schäferhund, Schäferhund von Zentralasien, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, die vier belgischen Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Südrussischer Schäferhund, Schäferhund der Tatra, Dobermann, Bull Terrier, American Pitbull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden. Ausserdem herrscht Leinenpflicht.

Vaud: Bewilligungspflichtig sind American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden. Ausserdem herrscht Leinenpflicht.

Solothurn: Bewilligungspflichtig sind Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentinom Fila Brasileiro und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.

Basel Stadt und Land: Bewilligungspflichtig sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Fila Brasileiro sowie der Dogo Argentino und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.

Thurgau: Bewilligungspflichtig sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa und Hunde des Typs Pitbull und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für alle Personen, die sich im Kantonsgebiet aufhalten (ob ansässig oder zu Besuch). Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden.

Schaffhausen: Bewilligungspflichtig sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pittbull, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler und Tosa und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden. Ausserdem herrscht Leinenpflicht.

Graubünden: Normale Haltungsvorschriften für alle Hunde. Auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rassen oder Mischungen) müssen sich einem Wesenstest unterziehen und/oder bekommen weitere Vorschriften (Maulkorb, Leinenpflicht) auferlegt.

St.Gallen: Normale Haltungsvorschriften für alle Hunde. Auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rassen oder Mischungen) müssen sich einem Wesenstest unterziehen und/oder bekommen weitere Vorschriften (Maulkorb, Leinenpflicht) auferlegt.

Appenzell Innerrhoden und ausserrhoden: Normale Haltungsvorschriften für alle Hunde. Auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rassen oder Mischungen) müssen sich einem Wesenstest unterziehen und/oder bekommen weitere Vorschriften (Maulkorb, Leinenpflicht) auferlegt.

Schwyz: Normale Haltungsvorschriften für alle Hunde. Auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rassen oder Mischungen) müssen sich einem Wesenstest unterziehen und/oder bekommen weitere Vorschriften (Maulkorb) auferlegt. Es gilt eine generelle Leinenpflicht!

Ob- und Nidwalden: Normale Haltungsvorschriften für alle Hunde. Auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rassen oder Mischungen) müssen sich einem Wesenstest unterziehen und/oder bekommen weitere Vorschriften (Maulkorb, Leinenpflicht) auferlegt.

Luzern: Normale Haltungsvorschriften für alle Hunde. Auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rassen oder Mischungen) müssen sich einem Wesenstest unterziehen und/oder bekommen weitere Vorschriften (Maulkorb, Leinenpflicht) auferlegt.

Aargau: Normale Haltungsvorschriften für alle Hunde. Auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rassen oder Mischungen) müssen sich einem Wesenstest unterziehen und/oder bekommen weitere Vorschriften (Maulkorb, Leinenpflicht) auferlegt.

Bern, Jura, Uri, Glarus, Zug: Keine explizite Regelung betreffend gefährlicher Hunde (rassenunabhängig).

So, das ist der neuste Stand. Ich habe mit den meisten Vet-Ämtern telefoniert (die Diskussion mit St.Gallen war spannen, Wallis eher ein Krampf, hab vergessen, dass die dort franz sprechen), mich durch die Gesetze durchgelesen und mir die Informationen bestätigen lassen. Somit sollte diese Zusammenstellung jetzt ziemlich richtig sein.

 
danke für die Infos Niina... =)
ich finde wir Innerschweizer haben es gut bis jetzt mit der Regelung...

 
Sehr übersichtlich, danke.

Finde den Tessin noch interessant, mit den Bewilligungen für viele Schäfer und allgemein viele Rassen.

 
ich finde die regelung von ob- und nidwalden besser als die meisten anderen: schliesslich können nicht nur SOKAS agressiv sein, sondern generell jeder hund, also sollen auch alle gleich behandelt werden.

und wieso zürich die rottweiler weiter erlaubt aber andere nicht ist mir ein rätsel.

 
Conny, btr. dem Nicht-Rottweiler-Verbot; habe ich glaub im Forum mal erwähnt. Angeblich ist in der Bissstatistik der Rottweiler etwa gleich wie der Schäfer und der Bernersenn. Und damit man diese beiden nicht verbieten muss, machen sies mit dem Rottweiler auch nicht. Habe ich aber nur mal gehört und den Wahrheitsgehalt weiss ich nicht.

 
das halte ich aber für "seich"...
ich kenne eine frau mit rottis. weltmeister im C-dienst, mähen aber alles nieder was ihnen vor die schnauze kommt. die hündin ging mal auf den pitbull meines TA los, einfach so ohne voranmeldung. ich krieg die krise wenn ich die frau schon nur sehe und nehm dann immer eine andere route wenn die wieder am spuren ist.

solche leute sollten keine hunde halten dürfen und erst recht kein rotti. wenn dort einmal der zwinger kaputt geht, garantiere ich für nichts, nicht für katzen, kinder und andere hunde.

 
Hallo Nina

Lieben Dank für deine Arbeit. Finde ich echt super von dir :)

 
Da hast du dir ja richtig Arbeit gemacht, vielen Dank für die übersichtliche Liste!

Was ich an der ganzen Sache wirklich nicht verstehen kann, warum werden in einigen Kantonen nur einzelne Gebrauchshunderassen wie der Rottweiler verboten? Was ist denn mit den anderen wie Boxer, Hovawart, Riesenschnauzer und Airdale so als Beispiel, eigentlich müssten dann ja alle Gebrauchshunderassen verboten oder unter Bewilligungspflicht gestellt werden? Also nicht, dass das jetzt falsch verstanden wird, ich finde diese ganze Verbieterei sowieso sinnfrei, denn diejenigen Hundehalter, denen wir das zu verdanken haben, werden sich irgendwo her immer einen Listenhund beschaffen können und wenn der beschlagnahmt wird, kommt leider meist sehr schnell der nächste. Mich würde einfach interessieren, nach welchen Kriterien diese Verbote beschlossen werden, nur aufgrund der Beissstatistik?

 
Die Beissstatistik hat damit herzlich wenig zu tun. Habe heute eine interessante Diskussion mit der Dame vom Vet-Amt St.Gallen geführt. Sie hat gesagt, dass sie langsam in Zugzwang kommen, aber zuerst den Beschluss auf Bundesebene abwarten wollen. Ich hab dann das Argument in den Raum geworfen, dass die ganze Verbieterei sowieso nichts gebracht hat, die Beissstatistik beweise das ja. Sie hat mir zugestimmt, aber der schlechte Ruf der Hunde bleibt! Da kann man unter anderem den Medien mal ganz herzlich danke sagen *grrr*

 
Original von Niina mit Matti

...und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil.
Aha und wie wollen die das beweisen?? Laufen jetzt da Leute mit DNA-Schnelltests rum oder wie ?(

Und warum sind plötzlich die Belgischen und Holländischen Schäfer Bewilligungspflichtig?

 
Ist ja "nur" im Tessin so mit den Schäfis...

In Basel ist es ausserdem so, dass auch Hunde, die nur so aussehen, als hätten sie SOKA drin bewilligungspflichtig sind... :(

 
Ah so, der schlechte Ruf, der unter anderem aufgrund reisserischer Presseartikel zustande kam, spielt dann wohl keine Rolle... Wie gesagt, völlig sinnfrei!

Vor etwa 2 oder 3 Monaten gab es eine interessante Diskussion auf Telebärn, wenn ich mich recht erinnere, waren die Präsidentin des Amstaff Club Schweiz und ein SVP Politiker beteiligt, er hat sehr gut erklärt, dass jetzt die "Sokas", irgendwann die Gebrauchs- und Jagdhunderassen, dann die "Familienhunde" und schlussendlich auch die kleinen Rassen verboten werden, wenn es so weitergeht und das könne ja kaum eine Lösung sein.

 
Ohmann :rolleyes: ich glaub die haben bösartige Langeweile...

Hmm und jetzt mal angenommen jemand deht sort mit einem SoKa spazieren und lässt ihn frei laufen, kann dann der beschlagnahmt werden?

 
Original von Niina mit Matti

Vaud: Bewilligungspflichtig sind American Staffordshire Terrier (Amstaff), American Pit Bull Terrier und Rottweiler und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden. Ausserdem herrscht Leinenpflicht.
Wenn du mehr wie 30 Tage im Kanton bist, musst du eine Bewilligung bekommen. Ich denke, das dass wahrscheinlich kein grosses Problem sein wird nehme ich an (vorausgesetzt du bist über 18, hast Kurse und Hundeschule besucht und hast einen einwandfreien Strafregisterauszug). Abgesehen davon darfst du dich uneingeschränkt im Kanton bewegen, wenn du dort arbeitest aber nicht wohnst.

 
also im thurgau darfst du keinen der listenhunde führen, nicht mal eine stunde, ohne bewilligung. die zu kriegen sei aber sehr schwer. und damit rechnen, dass dich niemand beim vetamt anzeigt, würde ich zumindest hier nicht. es gab schon anzeigen gegen eine person, die hatte eine bewilligung. doch die leute, die anzeigen, fragten natürlich nicht, ob sie eine hätte. da die personen anonym bleiben, die anzeigen... es schürt nur den hundehass.
was ich noch krasser finde ist, dass im kanton ZH SOKAS, die bis jetzt ohne leine und mauli laufen durften, weil sie eine bewilligung hatten, nun plötzlich beides tragen müssen und nach ihrem tod dann natürlich nicht mehr ersetzt werden.