Hundegesetze

prisca

Erfahrener Benutzer
10. Jan. 2009
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Wer sich einen neuen Hund anschaffen möchte, sollte die Gesetze in seinem Kanton beachten!!! Ich habe diese mal Zusammengefassen nach Kanton..

Aargau:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Appenzell (AI/AR)

Keine Rassen spezifische Gesetze

Basel Land/ Stadt:

Neu ist in Haushalten, in denen ein potenziell gefährlicher Hund lebt, die Haltung eines zweiten Hundes verboten. Ausnahmen sind unter strengen Voraussetzungen aber möglich.

Es gibt eine Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde..

Als potenziell gefährliche Hunde gelten:

Bullterrier

Staffordshire Bull Terrier

American Staffordshire Terrier

American Pit Bull Terrier

Rottweiler

Dobermann

Dogo Argentino

Fila Brasileiro

Kreuzungen mit diesen Rassen sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind sowie andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind

Bern:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Freiburg:

Das am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Hundehaltung verbietet das Halten, Züchten, Verwenden, Ab- und Weitergeben von Pitbulls grundsätzlich.

Bewilligungspflichtig sind folgende Hunderassen:

American Staffordshire Terrier

Boerbull (Boerboel)

Bullterrier

Cane Corso Italiano

Dobermann

Dogo Argentino (Argentinische Dogge)

Dogo Canario (Kanarische Dogge)

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastin Español (Spanischer Mastiff)

Mastino Napoletano

Rottweiler

Staffordshire Bullterrier

Tosa

Für die Haltung von mehr als zwei Hunden braucht es eine Bewilligung..

Genf:

Am 24. Februar 2008 haben die Genfer Stimmberechtigten eine Volksinitiative angenommen, die ein Verbot für "Angriffshunde" (chiens d’attaque) und andere gefährliche Rassen verbietet. Betroffen sind jene Rassen, für die seit der Verschärfung des kantonalen Hundegesetzes im Sommer 2007 (das nun ersetzt wird) eine von einer Reihe von Bedingungen (bspw. Mündigkeit des Halters, Nachweis Abstammung aus amtlich bewilligten Zucht) abhängige Bewilligungspflicht gilt – unter anderem "alte Bekannte" wie Pitbull, Rottweiler und Boerbull. Die Verbannung sämtlicher potenziell gefährlicher Hunde ersetzt auch die für diese Tiere im gesamten öffentlichen Raum geltende Maulkorbpflicht.

Mit Annahme der Initiative wird zudem eine allgemeine Prüfungs- und Bewilligungspflicht für Hunde mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilo eingeführt.

Glarus:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Graubünden:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Jura:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Luzern:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Neuenburg:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Nidwalden:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Obwalden:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Schwyz:

Keine Rassen spezifische Gesetze

St.Gallen:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Solothurn:

Das Halten bestimmter Hunderassen bedarf nach dem neuen Hundegesetz einer Bewilligung. Betroffene Hunde sind:

Bullterrier

Staffordshire Bull Terrier

American Staffordshire Terrier

American Pit Bull Terrier

Rottweiler

Dobermann

Dogo Argentino

Fila Brasileiro

sowie deren Kreuzungen.

In Zukunft dürfen von diesen Rassen nur noch Hunde angeschafft werden, die einer anerkannten Zuchtstätte entstammen.

Tessin:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Thurgau:

Einige Hunderassen werden als potentiell gefährlich bezeichnet. Wer einen Hund einer solchen Rasse oder eine Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine Bewilligung.

1. American Staffordshire Terrier

2. Bullterrier

3. Cane corso

4. Dobermann

5. Dogo Argentino

6. Fila Brasileiro

7. Mastiff

8. Mastín Español

9. Mastino Napoletano

10. Presa Canario (Dogo Canario)

11. Rottweiler

12. Staffordshire Bullterrier

13. Tosa

14. Hunde des Typs Pitbull

Uri:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Waadt:

Für „gefährliche Hunde“ herrscht eine Bewilligungspflicht. Als potenziell gefährlich und somit als bewilligungspflichtig gelten:

American Staffordshire Terrier

American Pit Bull Terrier

Rottweiler

sowie deren Kreuzungen

Wallis:

Gefährliche Hunde werden in die Kategorien verbotene, potentiell gefährliche und gefährliche Hunde unterteilt..

Verboten sind:

Pitbull-Terrier

American Staffordshire-Terrier

Staffordshire-Bullterrier

Bullterrier

Dobermann

Dogue Argentin

Fila Brasileiro

Rottweiler

Mastiff

Mastín Español

Mastino Napoletano

Tosa.

Weiter wird jeder Aufenthalt eines Listenhundes im Wallis unter der Bedingung, dass das Tier an der Leine geführt und einen Maulkorb trägt, für eine Höchstdauer von 30 Tagen bewilligt (Beschluss des Staatsrates des Kantons Wallis vom 21. Dezember 2005).

Zug:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Zürich:

In öffentlich zugänglichen Räumen gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde, die älter als sechs Monate sind und zu folgenden Hunderassen gehören:

American Pitbull

American Staffordshire Terrier

Bullterrier

Staffordshire Bullterrier

sowie Kreuzungen mit diesen Rassen

Ab dem 1.1.09 sind folgende Rassen im Kanton Zürich verboten: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen.

 
Hey, Super Prisca !!! :D DANKE

Jetzt hat man einen besseren Ãœberblick über die ganzen Kantonalen Gesetzte.

;) Fehlt nur noch das neue gesammtschweizerische Hundegesetz:

http://www.bvet.admin.ch/tsp/02222/index.html?lang=de

Einfach die PDF Datei ganz rechts oben anklicken.

Titel:

Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung? Hier finden Sie Antworten.

 
Hei Prisca, super Beitrag! Bin dir sehr dankbar!

Und es ist ABSOLUT ERBÄRMLICH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 
Danke schön! Wobei bei Zürich ist mir ein Fehler passiert. Sollte 1.1.2010 heissen..

Das sind die Kampfhundegesetze. Ich mache mich mal noch schlau über die allegmeinen Gesetze. Je nach Kanton wird auch anders mit aggerssiven Hunden etc umgegangen.

Erbärmlich ist leider in gewissen Kantonen nur der Vorname X(

 
wirklich gute Idee mit der Liste , Prisca , merci !
=)

 
@ Prisca

Ähm, ich glaube der Thurgau hat da noch so eine Regelung, dass alle Hunde über 15kg einen Kursbesuch nachweisen müssen.
(Ich habe aber noch nie einen Kontrolleur mit Waage getroffen) :D :D :D :D

Edit:
"
2. Wer ab 1. Januar 2008 einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindes-tens 15 Kilogramm anschafft, muss innerhalb eines Jahres einen Kurs über ei-ne anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.
Welpenspiel- und Junghundekurse werden als praktische Hundeerziehung aner-kannt."

Thurgauer Hundegesetz !

 
Irgendwie schränken diese Gesetze meinen Wohnradiuns enorm ein...

Danke für die Auflistung!!

Logisch haben die Leute immer mehr Angst....