Stand 26.09.2026
Hundetaxe im Kanton Glarus
Keine belegte Angabe. Der Kanton Glarus erhebt selbst 55 CHF pro Hund und Jahr (ab dem 6. Lebensmonat); die Gemeinde darf zusätzlich höchstens das Dreifache der kantonalen Taxe erheben (Art. 33 EG TSchG/TSG) — macht zusammen bis zu 220 CHF, je nach Gemeinde.
Was der Kanton Glarus sonst noch zur Hundehaltung sagt
Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Glarus →
Frag die, die das schon erlebt haben
Was andere Halterinnen und Halter im Kanton Glarus zur Hundesteuer berichten:
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