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Stand 26.09.2026

Hundetaxe im Kanton Glarus

Keine belegte Angabe. Der Kanton Glarus erhebt selbst 55 CHF pro Hund und Jahr (ab dem 6. Lebensmonat); die Gemeinde darf zusätzlich höchstens das Dreifache der kantonalen Taxe erheben (Art. 33 EG TSchG/TSG) — macht zusammen bis zu 220 CHF, je nach Gemeinde.

Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Glarus →

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Was andere Halterinnen und Halter im Kanton Glarus zur Hundesteuer berichten:

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