Stand 26.09.2026
Hunderegeln im Kanton Neuenburg
Keine Rechtsberatung — für den Einzelfall gilt die Auskunft des kantonalen Veterinäramts.
Chip- und Registrierungspflicht (Bundesrecht)
Gilt in jedem Kanton gleich, siehe unten.
Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) und Tierseuchengesetz (TSG, SR 916.40), Art. 17 Abs. 1 TSV (Chip) und Art. 30 Abs. 2 TSG (Registrierung) (TSV: Stand am 1. Januar 2026; TSG: Stand am 1. September 2023).
«Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Hundehalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden» (Art. 17 Abs. 1 TSV). «Die Hunde müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Die Kantone sorgen für die Registrierung» (Art. 30 Abs. 2 TSG). Die Datenbank heisst im Alltag AMICUS (Betreiberin: Identitas AG), im Gesetzestext selbst steht nur «zentrale Datenbank» bzw. «Hundedatenbank».
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3716_3716_3716/deRassenliste / Bewilligungspflicht
Keine belegte Angabe zu einer Rassenliste oder rassebezogenen Bewilligungspflicht — das neuenburgische Hundegesetz (LChiens, RSN 636.20) kennt keinen entsprechenden Artikel.
Leinenpflicht
Keine belegte Angabe zu einer allgemeinen, kantonsweiten Leinenpflicht ausserhalb der Brut- und Setzzeit — verbindlich geregelt ist nur die Leinenpflicht im Wald während der Brut- und Setzzeit (siehe unten).
Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Vom 15. April bis 30. Juni müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden.
Loi sur la faune sauvage, RSN 922.10, Art. 21 Abs. 4 (Stand am 1. Januar 2015).
Du 15 avril au 30 juin, les chiens doivent être tenus en laisse en forêt.
https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/RSN2023/20231/htm/922.10.htmKurspflicht
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter müssen einen Pflichtkurs besuchen (2 Stunden Theorie, 6 Stunden Praxis).
Loi sur les chiens (LChiens), RSN 636.20, und Règlement d’exécution, RSN 636.21, Art. 19 Abs. 2 LChiens; Art. 2 und 6 Règlement (Stand am 1. Januar 2021).
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter unterliegen einer Kurspflicht von 2 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis (Art. 19 Abs. 2 LChiens i. V. m. Art. 2/6 Règlement).
https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/RSN2023/20231/htm/636.20.htm
Einordnung
Für die Rassenliste gilt: keine belegte Angabe gefunden — Neuenburg regelt Hundehaltung ohne Rasseverbote.
Was der Hund im Kanton Neuenburg kostet
Frag die, die das schon erlebt haben
Wie andere Halterinnen und Halter im Kanton Neuenburg mit den Vorschriften umgehen:
- HundegesetzeWer sich einen neuen Hund anschaffen möchte, sollte die Gesetze in seinem Kanton beachten!!! Ich habe diese mal Zusammengefassen nach Kanton.. Aargau: Keine Rassen spezifische Gesetze Appenzell (AI/AR) Keine Rassen…Rechtslage & Gesetzliches · 6 Antworten
- Abstimmung Aargauer HundegesetzWie ihr vieleicht schon wist werden wir im Kanton Aargau am 27.11.2011 über unser Hundegesetz abstimmen. Bitte imformiert euch zu diesem Thema auf der Internetseite www.faire-hundegesetz.ch den es ist sehr wichtig das…Rechtslage & Gesetzliches · 25 Antworten
- Einheitliches Verfahren Hundegesetz!!!http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/12/02/Schweiz/Nationales-Hundegesetz-steht-auf-der-Kippe Schaut euch das an! Es ist Licht am Horizont sichtbar!!!! Juppieee!News - Neues aus der Tierwelt · 127 Antworten
- Kanton Bern will das Hundegesetz verschärfen...Wenn das alle Kantone unter "Hundegesetz verschärfen" verstehen würden, hätten wir die SOKA-Gesetze nicht. Also mit dem neuen Zusatz zum bestehenden Hundegesetz in Bern kann ich leben;) http://www.drs1.ch/www/node/317466Rechtslage & Gesetzliches · 6 Antworten