Stand 26.09.2026
Hundetaxe im Kanton Neuenburg
Keine belegte Angabe. Der Kanton Neuenburg schreibt den Gemeinden nur eine Obergrenze vor: höchstens 120 CHF pro Hund und Jahr. Den genauen Betrag legt jede Gemeinde selbst fest — eine kantonsweit einheitliche Zahl gibt es nicht.
Was der Kanton Neuenburg sonst noch zur Hundehaltung sagt
Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Neuenburg →
Frag die, die das schon erlebt haben
Was andere Halterinnen und Halter im Kanton Neuenburg zur Hundesteuer berichten:
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