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Stand 26.09.2026

Hunderegeln im Kanton Genf

Keine Rechtsberatung — für den Einzelfall gilt die Auskunft des kantonalen Veterinäramts.

Einordnung

Genf regelt Hundehaltung besonders dicht: Rassenverbot statt blosser Bewilligungspflicht, dazu eine 10-Tage-Meldefrist bei Adress- oder Halterwechsel (Art. 7, 14 LChiens).

Hundetaxe im Kanton Genf →

Frag die, die das schon erlebt haben

Wie andere Halterinnen und Halter im Kanton Genf mit den Vorschriften umgehen:

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