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Stand 26.09.2026

Hundetaxe im Kanton Basel-Landschaft

Keine belegte Angabe. Basel-Landschaft überlässt die Hundetaxe vollständig den Gemeinden (§ 8 Abs. 1 Hundegesetz) — keine kantonale Zahl. Kantonal befreit sind Dienst-, Blindenführ-, Rettungs- und Schweisshunde sowie der erste Hund auf landwirtschaftlichen Nebenhöfen (§ 8 Abs. 2).

Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Basel-Landschaft →

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