Stand 26.09.2026
Hundetaxe im Kanton Basel-Landschaft
Keine belegte Angabe. Basel-Landschaft überlässt die Hundetaxe vollständig den Gemeinden (§ 8 Abs. 1 Hundegesetz) — keine kantonale Zahl. Kantonal befreit sind Dienst-, Blindenführ-, Rettungs- und Schweisshunde sowie der erste Hund auf landwirtschaftlichen Nebenhöfen (§ 8 Abs. 2).
Was der Kanton Basel-Landschaft sonst noch zur Hundehaltung sagt
Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Basel-Landschaft →
Frag die, die das schon erlebt haben
Was andere Halterinnen und Halter im Kanton Basel-Landschaft zur Hundesteuer berichten:
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