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Stand 27.09.2026

Hunderegeln im Kanton Basel-Landschaft

Keine Rechtsberatung — für den Einzelfall gilt die Auskunft des kantonalen Veterinäramts.

Einordnung

Die Bewilligungsgebühr für einen Listenhund beträgt 250 CHF (§ 7 Verordnung). Die Chip-Pflicht ist kantonal geregelt, Meldung an die Gemeinde innert 14 Tagen (§ 4/§ 5 Hundegesetz).

Hundetaxe im Kanton Basel-Landschaft →

Frag die, die das schon erlebt haben

Wie andere Halterinnen und Halter im Kanton Basel-Landschaft mit den Vorschriften umgehen:

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