Stand 26.09.2026
Hunderegeln im Kanton Waadt
Keine Rechtsberatung — für den Einzelfall gilt die Auskunft des kantonalen Veterinäramts.
Chip- und Registrierungspflicht (Bundesrecht)
Gilt in jedem Kanton gleich, siehe unten.
Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) und Tierseuchengesetz (TSG, SR 916.40), Art. 17 Abs. 1 TSV (Chip) und Art. 30 Abs. 2 TSG (Registrierung) (TSV: Stand am 1. Januar 2026; TSG: Stand am 1. September 2023).
«Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Hundehalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden» (Art. 17 Abs. 1 TSV). «Die Hunde müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Die Kantone sorgen für die Registrierung» (Art. 30 Abs. 2 TSG). Die Datenbank heisst im Alltag AMICUS (Betreiberin: Identitas AG), im Gesetzestext selbst steht nur «zentrale Datenbank» bzw. «Hundedatenbank».
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3716_3716_3716/deRassenliste / Bewilligungspflicht
Bewilligungspflicht für American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler und deren Kreuzungen.
Loi sur la police des chiens (LPolC), RSV 133.75, und Règlement d’application (RLPolC), RSV 133.75.1, Art. 3 und 12 LPolC; Art. 2 RLPolC (geltende Fassung, abgerufen 26.09.2026).
American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler und ihre Kreuzungen unterstehen einer kantonalen Bewilligungspflicht (Art. 3/12 LPolC i. V. m. Art. 2 RLPolC).
https://prestations.vd.ch/pub/blv-publication/actes/consolide/133.75Leinenpflicht
Keine belegte Angabe zu einer allgemeinen Leinenpflicht ausserhalb der Brut- und Setzzeit — im Wald gilt während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht (siehe unten).
Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden.
Règlement d’application de la loi sur la faune (RLFaune), RSV 922.03.1, Art. 7b Abs. 3 (geltende Fassung, abgerufen 26.09.2026).
du 1er avril au 15 juillet
https://prestations.vd.ch/pub/blv-publication/actes/consolide/922.03.1Kurspflicht
Eine allgemeine Kurspflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter besteht seit 2017 nicht mehr. Bewilligungspflichtige Rassen (siehe oben) brauchen einen 72-stündigen Erziehungskurs.
Règlement d’application de la loi sur la police des chiens (RLPolC), RSV 133.75.1, Art. 11 RLPolC (geltende Fassung, abgerufen 26.09.2026).
Für bewilligungspflichtige Rassen ist ein Erziehungskurs von 72 Stunden vorgeschrieben (Art. 11 RLPolC); eine allgemeine Kurspflicht für alle Ersthundehalter besteht laut Recherche seit 2017 nicht mehr.
https://prestations.vd.ch/pub/blv-publication/actes/consolide/133.75
Einordnung
Waadt regelt Halsband-/Markenpflicht kantonal zusätzlich zur bundesrechtlichen Chip- und Registrierungspflicht.
Was der Hund im Kanton Waadt kostet
Frag die, die das schon erlebt haben
Wie andere Halterinnen und Halter im Kanton Waadt mit den Vorschriften umgehen:
- Unsere Hunde sind in GefahrLink: https://m.facebook.com/photo.php?fbid=296348047174879&id=194624164013935&set=a.194628720680146.50464.194624164013935&source=48&__user=1612806796 Mit der Haustierforum.cNews - Neues aus der Tierwelt · 3 Antworten
- HundegesetzeWer sich einen neuen Hund anschaffen möchte, sollte die Gesetze in seinem Kanton beachten!!! Ich habe diese mal Zusammengefassen nach Kanton.. Aargau: Keine Rassen spezifische Gesetze Appenzell (AI/AR) Keine Rassen…Rechtslage & Gesetzliches · 6 Antworten
- Sammelthema für Gesetzesauszüge etc.Hallo meine Lieben! Ich hab mir gedacht, ich erstell mal ein Thema mit dem Sinn, so viel wie möglich über unsere Gesetze zusammen zu tragen. Es können auch auszüge aus älteren Einträgen sein. Dann haben wir hier mal…Rechtslage & Gesetzliches · 1 Antworten