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Zürcher Hundegesetz

13 Antworten1'529 AufrufeGestartet von prisca ·

priscaThemenstart
#1
Ich habe mal die gängisten Fragen zusammen gestellt und anhand des Gesetzestextes beantwortet. Bitte leitet das doch an euch bekannte Hundehalter von Liste2 Hunden weiter..:

Allgemeines:



Welche Hunderassen sind vom neuen Gesetz im Kanton Zürich betroffen?

Hunde des Rassetyps 2. Das sind: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog und Kreuzungstiere aus diesen Rassen



Was beinhaltet dieses neue Gesetz?

Der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug in den Kanton Zürich mit einem Hund des Rassentyps 2 ist per 1.1.2010 verboten

Ich trete eine neue Arbeitsstelle im Kanton Zürich an und muss deshalb mit meinem Hund des Rassentyps 2 nach Zürich ziehen. Wird da eine Ausnahme gemacht?

Nein. Auch der Zuzug in den Kanton ist verboten!

Für Besucher im Kanton Zürich:

Ich verbringe meine Ferien in Zürich, darf ich meinen Hund des Rassentyps 2 mitnehmen?

Ja, jedoch darf man höchstens 30 Tage pro Jahr im Kanton Zürich verweilen. Dabei muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.



Ich nehme regelmässig an Sportveranstaltungen auf Hundeplätzen teil. Darf ich das weiterhin im Kanton Zürich machen?

Ja. Solange das Gelände nicht für jedermann zugänglich ist darf man weiterhin an solchen Anlässen ohne Maulkorb und Leine teilnehmen.

Ich nehme regelmässig an Militarys teil. Darf ich das im Kanton Zürich weiterhin?

Nein. Da bei Militarys die Strecke durch öffentlichen Grund führt müssen die Hunde stets den Maulkorb und die Leine tragen. Somit wird eine Teilnahme an Militarys leider unmöglich..

Für Zürcher Hundehalter von Rassentyp2 Hunden:

Ich habe schon vor dem 1.1.2010 einen Hund des Rassetyps2 im Kanton Zürich gehalten. Was muss ich nun tun?

Man muss bis zum 31.März 2010 ein Gesuch für eine Halterbewilligung stellen. Das Formular dazu findet man hier: http://www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/de/Hunde/Anford.SubContainerList.SubContainer1.ContentContainerList.0011.DownloadFile.pdf?CFC_cK=1265287162519

Ich habe schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Ausnahmebewilligung betreffen Leinen und Maulkorbzwang erhalten. Muss ich trotzdem noch etwas einreichen?

Ja. Jedoch muss man zum Formular nur noch die Haftpflichtbescheinigung beilegen. Das Formular für Hunde welche bereits eine Ausnahmebewilligung haben findet man hier:

http://www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/de/Hunde/Anford.SubContainerList.SubContainer1.ContentContainerList.0010.DownloadFile.pdf?CFC_cK=1265287162516

Was muss für Unterlagen brauche ich wenn ich eine Haltebewilligung (ohne vorhandene Sonderbewilligung) einreichen möchte?

- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Führerausweis)

- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde (nicht älter als 3 Monate)

- Kopie der Microchip-Bestätigung (z.B. auf ersten 2 Seiten Heimtier- od. Impfpass)

- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1 Mio. Franken, Police- Nummer und Gültigkeit sind durch die Versicherung zu bestätigen)

- Kopie des Sachkundenachweis (gilt nur für Hunde welche nach dem 1.September 2008 angeschafft wurden)

Ich habe von der Gemeinde oder vom Veterinäramt noch keine Informationen über das neue Gesetz bekommen. Kann ich einfach abwarten bis die Frist verstreicht?

NEIN!!! Wir haben eine Informationspflicht.. Das heisst man wird weder von der Gemeinde noch von sonst wem auf die Pflichten des neuen Gesetzes hingewiesen. Man ist selbst dafür verantwortlich die Bewilligung bis zum Stichtag vom 31.März 2010 anzufordern!!



Was geschieht nachdem ich die Haltebewilligungsunterlagen eingereicht habe?

Es ist geplant dass das Veterinäramt mit Hunden der Rassetypenliste II eine Wesensbeurteilung nach wissenschaftlich erstellten und geprüften Vorgaben durchführt. Geplant ist der Wesentest nach Niedersächsischer Methode (Info unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Wesenstest_f%C3%BCr_Hunde )

Mein Hund ist erst 6 Monate alt, muss ich mit ihm auch schon einen Wesenstest absolvieren?

Nein. Das Mindestalter für den Wesenstest liegt bei 15 Monaten.

Kriegt man mit einem Junghund trotzdem eine def. Haltebewilligung?

Nein. Da mit Junghunden (unter 15 Monaten) noch keine Wesensbeurteilung

durchgeführt werden kann, wird für sie eine bis zum vollendeten zweiten Altersjahr eine befristete Bewilligung erteilt.



Muss ich den Ausweis für meinen Hund dann immer mit mir herumtragen?

Ja!



Ich muss mich leider von meinem Hund trennen. Dürfen Zürcher Tierheime solche Hunde noch aufnehmen?

Ja, jedoch muss die Vermittlung in einen anderen Kanton erfolgen. Bei Notfällen darf man auch als Privatperson einen Hund kurzfristig bei sich aufnehmen, dies darf die 30 Tage des Besuchsrecht jedoch nicht überschreiten und der Hund muss stets mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.

Bitte Informieren Sie sich vorher über das Tierheim. Leider ist es heute schon bei manchen Tierheimen so, dass man die Hunde lieber einschläfert anstatt einen neuen Platz für sie zu finden.

Zudem muss man sich ganz klar bewusst sein, dass es in der heutigen Zeit sehr schwierig ist geeignete Plätze für solche Hunde zu finden. Ihr Hund hat stets zu Ihnen gehalten, bitte Halten Sie nun auch in dieser schweren Zeit zu ihm!!!!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich entweder direkt an das Veterinäramt Zürich http://www.veta.zh.ch/internet/gd/veta/de/Hunde.html oder evt können wir Ihnen weiter helfen: NW_Schweiz@gmx.ch

Matti
#2
Merci. Die Versicherungssumme für potenziell gefährliche Hunde ist aber 3 Mio. SFr. Kleine Korrektur.

prisca
#3
Hmm, laut VetAmt sind es nur 1 Million ?( Seht auf jeden Fall so im Gesuch für die Haltebewilligung auf der VetAmtseite..

Danke für den Einwand, ich werde zur Sicherheit nochmals direkt anfragen..

Matti
#4
Hab letzte Woche mit dem VetAmt telefoniert, als ich die Infos holte für die SOKA Gesetzesliste. Da bekam ich die Auskunft, dass es neu 3 Mio. für Sokas sind... oder verwechsle ich da gerade den Kanton?

prisca
#5
Also im Kanton Thurgau wären es drei Millionen!?

Matti
#6
Kann gut sein, dass ich dann den Kanton verwechselt habe. Hab letzte Woche in der halben Schweiz rumtelefoniert auf die Vetämter. Nehme somit meine Korrektur zurück! Sorry.

00sabina00
#7
wegen der versicherung

man keine privathaftpflicht abschliessen für 1 mio die hafptpflichversicherung ist wählbar zwischen 5 Mio oder 10 Mio. Prämien unterschied ist ca. 10 Franken. Zudem empfiehlt sich sowiso eher eine PH mit der VS 10Mio.

nur so am rande ;)

Matti
#8
Ehm Sabina... Matti ist für 3 Mio. versichert!

prisca
#9
Ist doch kein Problem!!! Bin für jede Kritik und Vorschläge zum erweitern offen!!! :D

00sabina00
#10
ein hund läuft normal über die privathaftpflicht.. ohne jegliche zusätze also normal über die privathaftpflicht. früher gab es noch privathaftpflicht versicherungen mit 3 mio. musst du mal bei deiner versicherung anfragen - das hat sich geändert.

Matti
#11
Hab die Bestätigung meiner Versicherung immer dabei mit Mattis Ausweis. Dort steht schwarz auf weiss, dass Matti für 3 Mio. versichert ist! Die Bestätigung ist allerdings vom letzten Jahr, aber ich wurde nicht informiert, dass es nicht mehr so ist, drum nehme ich mal an, dass es gleich geblieben ist.

00sabina00
#12
okay... bei uns versicherte haben 5 :D

Matti
#13
Hab die Bestätigung rausgekramt und es steht wirklich 3000000.- warte aber noch die neue Bestätigung ab, vielleicht ists da ja anders...

sighthound
#14
meine sind auch für 5 mio versichert. der versicherungsheini sagte, die meisten würden 3 mio anbieten, aber je nach versicherung eben auch bis 5 mio. ich würd sagen, wir sind alle auf der sicheren seite... :D

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