Petition im Fall FUNNY
38 Antworten2'826 AufrufeGestartet von Dino ·
Dino
Original von NataschaEin normal tickender Tierarzt schläfert keinen Hund ohne medizinische Indikation ein....und der Unterschied besteht darin, dass es - gem. TSchG - verboten ist, ein Haustier zu erschiessen. Das ist schon von der Gesetzgebung her ein Unterschied....da vor jeder Tötung eines Haustieres eine Betäubung erfolgen MUSS:
Würde es auch eine Petition geben wenn man Funny eingeschläfert hätte? Vermutlich nicht. Wo ist der Unterschied ob ich ein Tier mit einem Schuss töte oder ob man es zum Einschläfern bringt?
Man sollte das generelle Töten von gesunden Haustieren verbieten.
Lg Natascha
Dino
Ich schlage jedoch vor....Anstelle sich über erschiessen oder einschläfern zu diskutieren: Helft doch bitte mit bei der Petition....
http://www.petfinder.ch/funny
Das wird etwas nützen......
Zudem erfahrt ihr dort auch, gegen welche Gesetze diese Leute verstossen haben.....Dann erübrigen sich viele Fragen
Hier ist übrigens noch eine Zusammenfassung zum Fall:
http://www.petfinder.ch/news::100_5:show=1453,::Fall%20Funny%20schl%C3%A4gt%20hohe%20Wellen
http://www.petfinder.ch/funny
Das wird etwas nützen......
Zudem erfahrt ihr dort auch, gegen welche Gesetze diese Leute verstossen haben.....Dann erübrigen sich viele Fragen
Hier ist übrigens noch eine Zusammenfassung zum Fall:
http://www.petfinder.ch/news::100_5:show=1453,::Fall%20Funny%20schl%C3%A4gt%20hohe%20Wellen
Natascha
Original von DinoOhje Ohje....da kenn ich eine Menge anderer! Aber auch solche die es nicht tun.
Ein normal tickender Tierarzt schläfert keinen Hund ohne medizinische Indikation ein....und der Unterschied besteht darin, dass es - gem. TSchG - verboten ist, ein Haustier zu erschiessen. Das ist schon von der Gesetzgebung her ein Unterschied....da vor jeder Tötung eines Haustieres eine Betäubung erfolgen MUSS:
Lg Natascha
Ps. Ich darf mein Haustier schmerzfrei töten und auch noch essen wenn ich will. Ist nicht verboten.....Leider ! Das können Hasen, Katzen und auch Hunde sein. Null Problem
Dino
Original von NataschaNene...das ist gem. TSchG von 2008 verboten.....Nicht das Essen...jedoch das nicht fachgerechte Töten...wie gesgat, das Haustier muss von einer Fachperson sediert werden, bevor es getötet wird...alles andere ist strafbar. Fachpersonen sind: In der Regel Tierärzte.
Ohje Ohje....da kenn ich eine Menge anderer! Aber auch solche die es nicht tun.
Lg Natascha
Ps. Ich darf mein Haustier schmerzfrei töten und auch noch essen wenn ich will. Ist nicht verboten.....Leider ! Das können Hasen, Katzen und auch Hunde sein. Null Problem
Aber nichts desto Trotz......wäre schön, wenn Du auch Unterschriften sammeln würdest.
Jade
Da wir hier viele Hunde haben werde ich einfach ein paar Zettel ausdrucken und am Anfang des Weges den fast alle laufen deponieren. Mal schauen ob ich ein paar zusammenbekomme
Hab auch noch in einem deutschen Forum die Links reingesetzt. Ist ja egal von wo her die Unterschriften kommen, hauptsache es werden viele
Hab auch noch in einem deutschen Forum die Links reingesetzt. Ist ja egal von wo her die Unterschriften kommen, hauptsache es werden viele
Dino
Noch etwas zum Töten:
Art. 178 Abs. 1 TSchV schreibt zudem ausdrücklich vor, dass Wirbeltiere nur unter Betäubung getötet werden dürfen. Dieser Grundsatz gilt somit allgemein und nicht nur – wie dies von verschiedener Seite angeführt wird – für Schlachttiere (also der Tiertötung zum Zweck der Lebensmittelgewinnung), bei denen die Betäubungspflicht bereits in Art. 21 des Tierschutz- gesetzes (TSchG) festgelegt ist. Für eine zwingende Anwendung von Art. 178 TSchV auf jede Tötung eines Wirbeltieres spricht nicht nur dessen systematische Einordnung im 8. Kapitel der TSchV ("Töten und Schlachten von Tieren"; 1. Abschnitt "Allgemeine Bestimmungen"), sondern vor allem auch dessen klarer Wortlaut. Ausdrückliche Ausnahmen von der Betäubungspflicht bestehen einzig bei zeitlicher Dringlichkeit (das heisst wenn ein Tier von seinem Leiden erlöst werden muss), bei der Jagd und im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmassnahmen.
Art. 178 Abs. 1 TSchV schreibt zudem ausdrücklich vor, dass Wirbeltiere nur unter Betäubung getötet werden dürfen. Dieser Grundsatz gilt somit allgemein und nicht nur – wie dies von verschiedener Seite angeführt wird – für Schlachttiere (also der Tiertötung zum Zweck der Lebensmittelgewinnung), bei denen die Betäubungspflicht bereits in Art. 21 des Tierschutz- gesetzes (TSchG) festgelegt ist. Für eine zwingende Anwendung von Art. 178 TSchV auf jede Tötung eines Wirbeltieres spricht nicht nur dessen systematische Einordnung im 8. Kapitel der TSchV ("Töten und Schlachten von Tieren"; 1. Abschnitt "Allgemeine Bestimmungen"), sondern vor allem auch dessen klarer Wortlaut. Ausdrückliche Ausnahmen von der Betäubungspflicht bestehen einzig bei zeitlicher Dringlichkeit (das heisst wenn ein Tier von seinem Leiden erlöst werden muss), bei der Jagd und im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmassnahmen.
Natascha
Mann kann an diese Gesetze glauben.....aber die Realität sieht da leider etwas anders aus.
LG Natascha
LG Natascha
Dino
Original von NataschaDann hilf doch bitte mit, dies zu ändern.......Sammle doch Unterschriften.....
Mann kann an diese Gesetze glauben.....aber die Realität sieht da leider etwas anders aus.
LG Natascha
Luna
Ja die Realität sieht in vielen sachen leider anderst aus. Aber wenn man immer denkt es ist ja eh anderst und man kann da sowieso nichts machen, geschieht auch nichts. Aber wenn man es wenigstens probiert, sehen die Behörden wenigstens, dass es das Volk im allgemeinen stört wie es ist und es wird irgendwann vielleicht mal härter durchgegriffen.
Besser als nichts tun und wegschauen.
Besser als nichts tun und wegschauen.
Dino
GENAU :-)
Also...macht doch bitte auch mit....
Also...macht doch bitte auch mit....
Dino
ERFOLGSMELDUNG:
Bis jetzt sind schon mehr als 2000 Unterschriften eingegangen :-) )
Bis jetzt sind schon mehr als 2000 Unterschriften eingegangen :-) )
ted
wow, Super... wieviel brauchst du denn mindestens ?
gruess
gruess
Dino
Die Quantität ist egal....je mehr, desto besser.....das heisst, der Druck auf die Behörden steigt parallel mit der Anzahl der Unterschriften.
Dino
Hurra...und schon sind es mehr als 3200.....hehe
Dino
ACHTUNG: Die Unterschriften-Sammlung neigt sich dem Ende zu. Das Unterschriften-Formular auf http://www.petfinder.ch kann nur noch bis am Montag 20.7.09 runtergeladen werden. Danach ist dies nicht mehr möglich. Also, wer jetzt noch Formulare benötigt: Bitte jetzt noch runterladen und weiter Unterschriften sammeln. Besten Dank für Eure Unterstützung.
Dino
Hier die neusten Zahlen: http://www.petfinder.ch
Macht doch bitte auch noch mit und ladet Euch das PDF runter:
http://www.petfinder.ch/funny
Macht doch bitte auch noch mit und ladet Euch das PDF runter:
http://www.petfinder.ch/funny
XxxdanixxX
hey dino, cool di iisatz isch top, kommplimänt..
lg dani
lg dani
Lunacion
http://www.ostnews.ch/Funny+scheint+endgueltig+verstummt/395388/detail.htm
Wir können nur hoffen, dass der letzte Satz "Bleibt zu hoffen, dass die lautstarke Entrüstung als Schutzschild für künftige Findelhunde dient." auch so in Erinnerung bleibt!
Wir können nur hoffen, dass der letzte Satz "Bleibt zu hoffen, dass die lautstarke Entrüstung als Schutzschild für künftige Findelhunde dient." auch so in Erinnerung bleibt!
Dino
Seite 2 von 2 · 39 Beiträge in diesem Thema