Hundegesetz über läufigen Hündinnen
25 Antworten2'147 AufrufeGestartet von BlackySky ·
BlackySky
An der Leine halten ist das eine, aber wegsperren oder nicht mehr raus dürfen, das grenzt doch schon an.... Möchte wissen wer solche Gesetzte macht. IDIOTISCH
Disthen
Vor allem ist ja diese Auflage vom Wegsperren an sich wieder gegen das Tierschutzgesetz, denn dort ist ja klar definiert, dass man dem Hund den nötigen Auslauf geben muss. :roll:
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BlackySky
Sind wir mal ehrlich, wenn man genauer schauen würde, würden sich noch viele Sachen wiedersprechen. Die haben einfach einen an der Waffel
peppermintkea
Also Kea läuft auch frei so grob in Woche 1 und 3/4 der Läufigkeit, sie bleibt nur in den Stehtagen an der Leine. Wusste gar nicht, dass ich damit gegen das Gesetz verstosse :-o
Udi
bearbeitet #25
Fly ist auch nicht kastriert und ich lasse sie auch frei laufen. Ich nehme aber eh immer meine Hunde zu mir an die Leine, wenn uns Leute mit Hunden begegnen, von daher kein Problem für mich.
Fly entfernt sich eh nicht von mir und somit kann ich sie im Fall der Fälle schnell anleinen. Die anderen beiden Damen sind kastriert.
Aber von so einem Gesetz höre ich jetzt auch das erste mal.
Fly entfernt sich eh nicht von mir und somit kann ich sie im Fall der Fälle schnell anleinen. Die anderen beiden Damen sind kastriert.
Aber von so einem Gesetz höre ich jetzt auch das erste mal.
BlackySky
Bin froh, dass ich nicht die einzige unwissende bin
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