Stand 26.09.2026
Hundetaxe im Kanton Zug
Keine belegte Angabe. Zug hat kein eigenes Hundegesetz. Die Gemeinden «können» eine Hundesteuer erheben (Steuergesetz, BGS 632.1, § 168) — eine kantonsweite Zahl gibt es nicht. Eine früher kursierende Angabe von «120 CHF kantonsweit» liess sich an der Quelle nicht belegen und wird deshalb nicht übernommen.
Was der Kanton Zug sonst noch zur Hundehaltung sagt
Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Zug →
Frag die, die das schon erlebt haben
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