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Stand 26.09.2026

Hundetaxe im Kanton Schaffhausen

Keine belegte Angabe. Schaffhausen gibt den Gemeinden einen Rahmen vor: 100 bis 200 CHF pro Jahr, gestaffelt nach Anzahl Hunde; bei Anschaffung nach dem 30. Juni gilt die halbe Abgabe (Art. 23 Hundegesetz). Den genauen Betrag legt der Gemeinderat fest.

Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Schaffhausen →

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