Stand 26.09.2026
Hundetaxe im Kanton Schaffhausen
Keine belegte Angabe. Schaffhausen gibt den Gemeinden einen Rahmen vor: 100 bis 200 CHF pro Jahr, gestaffelt nach Anzahl Hunde; bei Anschaffung nach dem 30. Juni gilt die halbe Abgabe (Art. 23 Hundegesetz). Den genauen Betrag legt der Gemeinderat fest.
Was der Kanton Schaffhausen sonst noch zur Hundehaltung sagt
Rassenliste, Leinenpflicht und Kurspflicht stehen im zweiten Werkzeug: Hunderegeln im Kanton Schaffhausen →
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Was andere Halterinnen und Halter im Kanton Schaffhausen zur Hundesteuer berichten:
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