Ich denke, dass ist überall gleich (?) ..............wenn es angezeigt wurde, bekommt der Hund einen Maulkorb und Leinenzwang und muss zu einem Wesenstest. Dies wird über die Polizei an das zuständige Amt weitergeleitet.
Es wird ein Termin genannt, wo der Hundehalter mit dem auffälligen Hund kommen muss. Was mit dem Hund dann passiert, wird angeordnet. Ist der Hund gefährlich und nicht einzuschätzen, d.h. eine Gefahr für Menschen, kann sogar angeordnet werden, dass er eingeschläfert wird.
Ist der Fall nicht polizeilich angezeigt, muss der Halter entsprechende Maßnahmen ergreifen und dem Hund einen Maulkorb verpassen und ihn an der Leine halten. (ich persönlich würde das anzeigen, es ist eventuell nicht gewährleistet, dass der Halter reagiert)
Wenn polizeilich gemeldet, werden Maßnahmen ergriffen. Zumindest wurde das so bei einem weiter entfernten Nachbarn von uns so gemacht, dessen Jagdhund mehrfach Katzen in anderen Gärten gekillt, andere Hunde an der Leine gebissen hatte und nach Menschen schnappte. Der Halter redete sich immer raus, weil sein Hund Schmerzen durch Arthrose hat aber nun muss er an der Leine geführt werden mit Maulkorb.