Naja, der Hund ist keine Sache, wird aber meistens wie eine behandelt (Art. 641a ZGB). Also Sachbeschädigung die vom Unfallverursacher zu bezahlen wäre. Nicht bis in alle Höhen, sondern zB bis zum 2,5fachen Kaufpreis des Hundes, hab ich gerade irgendwo ein Urteil dazu gelesen, dass die TA Kosten nur beschränkt zu übernehmen sind und eben nicht beliebig hoch sein dürfen.