Tote Katze am Strassenrand

aleshia

Erfahrener Benutzer
16. Juli 2013
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Huhu
Also ich habe heute morgen, als ich auf dem Weg zur Arbeit war, leider eine tote Katze auf der Strasse liegen sehen:(
Hab dann angehalten und sie auf die Wiese gelegt und nachgesehen ob sie ein Halsband hat(nichts).
Da es in einer Gegend war wos kaum Häuser hat, und ich nicht sicher war wen anrufen, hab ich der Katzenbox angerufen, sie werden nachsehen hiess es, wenigstens habe ich angerufen....
Leider wusste ich nicht was sonst tun, weiss einer wie das rein rechtlich läuft? Sprich hätt ich Polizei anrufen sollen oder sind die gar nicht zuständig?
Lg

Ah ja, Mods falls das im Falschen Thema ist, einfach verschieben^^

 
Hallo

Danke für deine wichtige und interessante Frage!

Man kann bei toten Tieren - egal welche Art - die Polizei anrufen. Die sind dann verpflichtet, das Tier abzuholen (bieten dann wohl irgendwelche Strassenputzer auf oder so?!)
Habe ich sehr häufig gemacht, wenn ich tote Tiere gesehen habe.

Nur der Punkt ist, dass wohl die Polizei (oder wer auch kommt) die Tiere "nur" in die Kadaversammelstelle bringen und keine "Fundanzeige" machen bzw. keinen Chip-Test machen. Es ist also wirklich nur ein Aufräumen.
Deswegen, wenn ich eine tote Katze sehe und Zeit habe (TA liegt sowieso auf dem Arbeitsweg), dann bring ich sie kurz beim TA vorbei. Dort wird wenigstens der Chip kontrolliert und dann "entsorgt". Aber ich mach das auch nur, wenn die Katze noch "ganz" ist (makaber ausgedrückt).

Ich finde es toll, wenn Menschen anhalten und das Tier auf die Seite legen!

LG Käthu

 
Die Polizei ist ebenso verpflichtet das Tote Tier zu melden und den Chip zu kontrollieren.
Also ich weis das sie dies hier tun!

 
Also man hat gemerkt dass die Wirbelsäule "zweigeteilt" war....
Ansonsten war sie ganz.
Da es leider auf dem Weg zur Arbeit war, und ich sowieso zu spät dran war hab ich halt so gelöst...
Aber gut sagst du das mit TA, wenn einer in der Nähe, ich nehm an, dass der Chip(falls vorhanden) schweizweit gültig ist?

 
Die Polizei ist ebenso verpflichtet das Tote Tier zu melden und den Chip zu kontrollieren.

Also ich weis das sie dies hier tun!
Ich hatte mal bei einer dieser Fundmeldungen einen Polizisten am Telefon (glaub wurde da an die Berner-Polizei weitergeleitet) und der meinte, dass die keine Fundanzeige machen. Kommentar war ala "Meinstens sehen die Tiere ja auch nicht mehr schön aus..."

Muss ja keine Anzeige mit Foto sein :ugly: Mir würd reichen, wenn eine Anzeige gemacht wird ala "rote Katze, Strasse blabla, tot aufgefunden".

Für mich wars immer ein Unterschied (vom Handling der Polizie aus), ob es ein Hund oder Katze ist. Weil Hunde haben Chip-Pflicht = es ist so gut wie immer ein Chip da.

Bei Katzen ist die Pflicht nicht da und ich wage zu behaupten, dass ein sehr kleiner Teil gechippt ist. Sprich die Polizei hat einen "grossen Aufwand", ohne dass es wirklich was bringt => deswegen machen sie es nicht.

Aber mein damaliges Telefonat ist auch schon 3-4 Jahre her. Und der war auf der normalen Polizei-Nummer und der hatte logischerweise keine grosse Lust, lange mit mir zu plaudern ;)

 
Also man hat gemerkt dass die Wirbelsäule "zweigeteilt" war....

Ansonsten war sie ganz.

Da es leider auf dem Weg zur Arbeit war, und ich sowieso zu spät dran war hab ich halt so gelöst...

Aber gut sagst du das mit TA, wenn einer in der Nähe, ich nehm an, dass der Chip(falls vorhanden) schweizweit gültig ist?
Die Chips sind, wie bei Hunden, schweizweit geregelt. Und ich denke, theoretisch wenns ein Ausländischer Chip wäre, würde man da auch im Ausland nachforschen können. Ist, soviel mir ist, die gleiche Datenbank & System dahinter wie bei Hunden (ANIS).

 
Ja eben, ich dacht erst auch, die Polizei wird sich wohl denken, was ruft die wegen ner Katze an-.-
Aber ist gut zu wissen, dass ich ihnen anrufen kann...
Aber wenn ich das Tier jetzt dem TA bringe, komm ich für die Rechnung auf?
Also wegen ein paar Franken mach ich ja keinen Aufstand, aber wär trozdem noch intressant zu wissen.

 
Wegen dem Chip ablesen, dass ist halt auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wir haben hier keine Gemeindestrassenunterhaltsdienst mit Chiplesegerät, in der Stadt unten glaubs schon.... Ich würde, wenn ich den Halter nicht eruieren kann, den örtlichen Tierschutz informieren mit möglichst gutem Beschrieb des Tieres. Unser Tierschutzverein veröffenlicht solche Meldungen jeweils in einer gratis Wochenzeitung iin ihrer Tierschutzvereinrubrik.
Ich hab ja der Katzenbox angerufen(örtlicher Tierschutz) und die meinten, sie werden nachsehen.

 
Ich würd's noch bei der Tiersuchzentrale melden.

@Aleshia: nein, der TA stellt dir keine Rechnung. Bei mir war's jedenfalls so, als ich eine Katze ablieferte, der ein Hinterbein nur noch an einem Faden hielt. Die haben das abgebucht.

 
sollte eigentlich nicht, solche Sachen sind oft über den Tierschutz gedeckt oder der TA macht's einfach. Hab ja auch schon mehrfach Fundkatzen (lebend) gebracht und das lief alles wie genannt.
Aah ok. Eben wenns nicht grad 100te von Franken kostet mach ich ja keinen Aufstand. Aber ich denk halt alles ist besser als einfach liegen lassen-.-

 
Ja eben, ich dacht erst auch, die Polizei wird sich wohl denken, was ruft die wegen ner Katze an-.-

Aber ist gut zu wissen, dass ich ihnen anrufen kann...

Aber wenn ich das Tier jetzt dem TA bringe, komm ich für die Rechnung auf?

Also wegen ein paar Franken mach ich ja keinen Aufstand, aber wär trozdem noch intressant zu wissen.
Ich habe ja auch schon ähm drei Katzen zum TA Gebracht :(

- eine Katze unterwegs gestorben (ausserhalb öffnungszeiten) und eine schon tot aufgefunden (während öffnungszeiten): Beide Male musste ich nur ein "Unfallprotokoll" ausfüllen. Also Personalien angeben und wo dass ich die Katze gefunden habe.

- Eine Katze habe ich leider selber überfahren (ausserhalb öffnungszeiten). Da waren die Kosten an sich auch keine Diskussion! Aber ich habs dem Besitzer angeboten,alles zu übernehmen -> Hat dann meine Auto Haftpflicht übernommen. Die Rechnung habe ich nie gesehen, ging direkt an die Versicherung. Ich denke aber, dass dort dann schon die Notfalltaxe vom TA (weil eben ausserhalb Öffnungszeiten) drauf war.

 
Ich melde sämtliche Tiere am Fahrbahnrand direkt der Polizei, egal ob Katze, Marder, Fuchs oder wasauchimmer. Zudem melde ich auch immer, wie gefährlich die Situation ist - wenn das Tier zB wirklich bereits auf der Wiese liegt, sage ich, dass es nicht so eilt; andersrum lag mal ein grosser Fuchs auf der Autobahn zwischen linker und rechter Spur, was sehr gefährlich war - der war fünfzehn Minuten nach dem Telefon bereits weggeräumt.

Da ich vom Pikett ein Chipgerät immer im Auto habe, halte ich (sofern ich Zeit habe) an und kontrolliere den Chip. Manchmal merk ich mir beim Vorbeifahren auch einfach das Aussehen und geh später zu Hause die Vermisst-Meldungen durch, schreib allenfalls diejenigen an oder mache selbst eine Gefunden-Anzeige. Natürlich vermerke ich da, dass dies nur auf einer Sichtung aus dem fahrenden Auto beruht, Details weiss ich somit meist keine. Zum Tierarzt gebracht habe ich selbst aber, ausserhalb des Piketts, noch nie ein totes Tier - verletzte fand ich in der Freizeit nie.
Ich finde es aber wirklich auch sehr toll, wenn man anhält und die Katze bzw. allgemein das tote Tier von der Fahrbahn nimmt. Ich find das total schlimm, wenn das Kadaver noch kaputt gefahren wird - nicht weil optisch, sondern weil das so "ehrenlos" für das bereits tote Tier ist.

 
Ja ich denk mir halt, ich fänds auch nicht toll wenn dann noch 50 Autos über mich fahren-.-
Ich denk halt, man könnte das Tier wenigstens auf die Seite legen, soferns nicht grad ein Hirsch oder ein Wildschwein ist...

 
Ach ja, als ich mal ein "Bambi" erwischt hab(puff und das Fiech war plötzlich da und ich war nicht zu schnell ungerwegs) hab ich auch der Polizei angerufen, da meine ganze Stossstange auf der Strasse verteilt war-.-
Die haben den Wildhüter gerufen und der hat das Protokoll geschrieben.
Und trotzdem, ich habe Bambi getötet

 
bei Wildtieren ist sowieso der Unfallverursachen in der Pflicht, die Polizei zu informieren. (glaub eigentlich auch bei "kleineren Tieren").
Da bei Wildtieren wohl auch das Auto etwas schrott ist, ist es auch im Sinne des Autofahrers -> Sonst bezahlt die Versicherung den Schaden nicht.

Tut mir leid, dass du "Bambi" erwischt hast :(
Mir sind auch schon Rehe knapp vors Auto gesprungen. Da hatte ich Glück, dass das eine Reh noch gerade abbremsen und umdrehen konnte.

 
Und bei Wildtieren sowieso wichtig:
Wenn sie noch leben, dann NICHT zum Tier hin oder garnicht erst aussteigen (je nach dem wie verletzt)
Verletzte Tiere = Können gefährlich werden.

Jaja, scheint eine logische Aussage zu sein. Aber viele denken dann nicht daran und wollen zum Tier hin gucken....

 
Naja die Polizei fühlt sich nicht immer verantwortlich. Hatte mal vor Jahren am Morgen früh eine überfahrene Katze gefunden und habe angehalten. Da sah ich, dass sie noch Junge hatte, die alle um die halbtote Mutter rumgemiaut haben die armen.
Als ich die Polizei verständigte, schnauzte mich der Polizist nur an, ich solle wenigstens dazu stehen, dass ich sie überfahren haben soll und was er denn nun machen soll. Ich sei in der Verantwortung und ich musste mich richtig wehren, dass sie mir glaubten, dass ich sie nicht überfahren habe. Echt...
Es wat direkt bei einem Bauernhof am Strassenrand mtten im Dorf. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Katze mit den Kleinen dahingehört ja fast klar.

Aber du hast richtig gehandelt. Es ist auch so schon traurig, dass der Fahrer nicht angehalten hatte.

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Auszug aus: Tier im Recht

Bei der Behandlung von Findeltieren durch den Tierarzt sind nicht selten unerfreuliche Auseinandersetzungen entbrannt. Wer ein verletztes Findeltier, etwa eine angefahrene Katze, dessen Halter unbekannt ist, dem Tierarzt überbringt, meint oft, damit seinen tierschützerischen Pflichten genügend nachgekommen zu sein. Der Tierarzt wiederum ist wohl gerne bereit, erste Hilfe zu leisten. Doch hat auch er einen Anspruch auf ein angemessenes Einkommen. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST 1994 Richtlinien zur Honorierung von Behandlungen von Findeltieren, namentlich Hunden und Katzen, erlassen. Danach ist jeder Tierarzt bzw. jede Tierärztin aus berufsethischen Gründen verpflichtet, ganz unabhängig davon, ob eine Aussicht auf eine Honorierung besteht, einem ihm vorgestellten verunfallten oder erkrankten Findeltier erste Hilfe zu leisten oder es nötigenfalls einzuschläfern.
Aufwendige Behandlungen sollen vermieden werden, ausser sie werden von der überbringenden Person ausdrücklich gewünscht und die Zahlung zugesichert. Als Auftraggeber tritt grundsätzlich die überbringende Person auf. Mit ihr sollten die Kosten und die weiteren Behandlungen des Findeltieres vereinbart werden. Damit hat die überbringende Person auch ein Interesse daran, den eigentlichen Tierhalter in Erfahrung zu bringen und ihre Auslagen nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag in Rechnung stellen zu können. Sollte die überbringende Person finanziell zur Honorierung des Tierarztes nicht in der Lage sein und wird auch der Tierhalter nicht in Erfahrung gebracht, sollte die lokale Tierschutzorganisation wegen einer ganzen oder teilweisen Kostenübernahme angefragt werden.


Jede Beziehung zwischen einem Tier und einem Menschen ist eine einzigartige Brücke, gebaut um nur diese beiden zu tragen...

 
OT:

So siehts aus wenn ein "Bambi" erwischt wird-.-
Es hatte zwar keine weisse flecken mehr wie Bambi, also kein Kidz , es war trozdem noch recht klein...
Wärs ein ausgewachsenes gewesen sähe die Stossstange anders aus-.-


Mom, Nummernschild verdecken^^

 
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