Neues Gesetz ab 2013 im Kanton Bern

Sabs

Erfahrener Benutzer
19. Aug. 2012
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Mein Schwager hat erzählt das ein neues Gesetz geben soll, das Hunde nur noch an der Leine zu führen sind. Ich kanns mir kaum vorstellen...
Weiss jemand etwas darüber?

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Ja, bern hat ein neues Hundegesetz.

Wegen dem Leinelaufen ist glaub aber nur drin, dass an gewissen Orten (für mich selbstverständlich) Leinenpflicht ist. Sind so Orte ala Spielplatz, öffentliche Orte etc
Gaaaanz genau kann ich es dir aber nicht sagen, habe mich zuwenig damit auseinander gesetzt.

Such mal im Forum nach Hundegesetz Bern, gab glaub mal so einen Thread dazu *grübel*

 
Er hat meiner Mutter eben erzählt es sei in der ganzen Schweiz...

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Glaube ich so nicht, das erlaubt unser Tierschutzgesetzt gar nicht.

 
Wie mezzo bereits geschrieben hat, liegt das Hundegesetz in den Händen des Kantönli-Geistes. Ergo, gibt es keine gesamtschweizerische Leinenpflicht. @SH: Etwas verfrüht, April, April :escape: .

 
Ich konnte es mir auch nicht vorstellen... Habe auch via googel nichts gefunden. Angeblich hat es meine Muttee, Schwester und Schwager so im Radio gehört und wohl alles falsch verstanden. Schwager zusätzlich falsch gelesen :D

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Sabs

Das neue Gesetz giltet nur für den Kanton Bern.

Neues Hundegesetz gilt ab 1. Januar 2013 (Medien) Kanton Bern - Kanton Bern

Das Gesetz soll die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung mit pragmatischen Massnahmen verbessern. Das Hundegesetz und die entsprechende Verordnung bringen für die Hundehalterinnen und -halter folgende wesentlichen Neuerungen:

Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten;

Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten werden: auf Schulanlagen und öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere befinden;

Mehr als drei Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind insbesondere anerkannte Ausbildnerinnen und Ausbildner im Bereich der Hundehaltung, Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten fachspezifischen und berufsunabhängigen Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden oder Jägerinnen und Jäger, die auf Gehorsam geprüfte Hunde ausführen;

Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen;

Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken ist obligatorisch.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde sagen das Gesetz ist sogar mal sinnvoll...
wen man bedenkt wie viele Ihre Hunde an Bahnhöfen etc ohne Leine herum irren lassen etc... :)

das mit den max 3 Hunden ist naja :D wen man Besitzer eines Rudels ist wird das sehr zeit aufwendig dann...

 
Habe Heute einen Mann gesehen mit 7 Hunden!! Der hat wohl noch nicht mitbekommen, dass ein neues Gesetz gilt seit 2013 :ugly:

 
@Bona
Hat sich bei mir von selbst Erledigt. :-(


@ Loony
Entweder das oder er hat die Nötige Ausbildung.



Grundsätzlich finde ich die Neue Regelung gut. Vor allem das mit dem Kot Aufnehmen. Ich lasse meine schon gar nicht in Fremde Gärten.

 
Wo an der Aare? In Schutzgebieten ist Leinenpflicht, ansonsten dürfen Hunde weiterhin frei laufen - ein Paradies!

 
Wo an der Aare? In Schutzgebieten ist Leinenpflicht, ansonsten dürfen Hunde weiterhin frei laufen - ein Paradies!
@mezzo: Sorry die späte Antwort. Sie geht im Gebiet Auguetbrücke-Muribad-Färibeitzli-Tierpark mit ihr an die Aare. Oft läuft sie die Strecke vom Muribad Parkplatz zum Tierpark mit ihr.

 
Da bin ich auch oft. Die Wege direkt an der Aare kann man den Hund frei laufen lassen. Nur auf dem parallelen Weg unterhalb der Fähri ist Leinenzwang entlang dem Elfenaureservat.