Neuerungen ab 1.1.14 im Tierschutzgesetzt der Schweiz

Taemie

Erfahrener Benutzer
24. Juni 2010
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Dies sind die Neuerungen gültig ab 1.1.14, es betrifft diverse Halsbänder und Folterinstrumente bzw Tierquälerwerkzeuge, wie Sprayhalsbänder und Stromhalsbänder, welche aber von niemanden gebraucht werden .. und trotzdem hohe Verkaufszahlen haben ...


übrigens, verkauft werden können sie trotzdem, auch nach dem 2014, nur nicht mehr benutz werden, wie das Stachelhalsband ...

Revision+der+Tierschutzverordnung+Heimtiere.pdf

 

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ich kann da nirgends rauslesen, dass spray-halsbänder verboten werden???... elektroschock ist ja schon verboten, stachel auch. würger ohne stopp find ich an sich auch richtig, aber auch das ist fraglich...man kann ja den stopp einfach so anbringen, dass er zwar da ist, aber erst spät wirkt. das muss dann noch ziemlich konkretisiert werden... spannend wäre es, den eigentlichen verordnungstext zu lesen.


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber die mit Duftstoffen nicht mehr.

Alles an dieser Revision ist nicht gut.... und damit meine ich jetzt nicht die "Erziehungs-Halsbänder", da steht zweifelsohne fest, dass das Mist ist.

Das die Hundehaltung in Boxen und Zwingern wieder verschlechtert werden darf ist zum
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ebenso den Passus über die Ausbildung von Jagdhunden...