Mietrecht: Feuchtigkeit im Keller - es "graut/feuchtelet und stinkt"

shadow

Erfahrener Benutzer
15. Juni 2009
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Ich bin ziemlich genervt zur Zeit. Wir wohnen seit bald 5 Jahren im selben Mehrfamilienhaus. Bereits vor unserer Zeit weis ich, dass der Keller durch Unwetter geflutet wurde. Weiter hat es exakt oberhalb meines Kellerabteils vor bald 2 Jahren einen Wasserschaden in einem Badezimmer gehabt.

Letzte Woche wollte ich dann mein im Keller gelagertes Zelt rausholen und erschrack ziemlich weil der untere Teil der Hülle komplett durchnässt war und alles hässlich roch. Bei dieser Gelegenheit habe ich ebenso festgestellt, dass Kartonschachteln sich "wellen" und total Feucht sind. Ich habe noch ein Möbelstück im Keller gelagert, darauf war eine Kartonschachtel. Als ich diese weggenommen habe war dort ebenfalls ein feuchter Abdruck.

Ziemlich aus dem Häuschen habe ich die Verwaltung informiert. Diese meinen nun, dass ich das meiner Hausratversicherung angeben soll - gemacht wird aber nichts von Ihrer Seite her.

Ich bin jedoch der Meinung, dass das nicht meine Hausratversicherung bezahlen muss und die Verwaltung die Ursache der Feuchtigkeit abklären müsste...

Wer hat nun recht?

So dieht die Hülle des Zeltes aus (innendrin ist alles grau):image.jpeg

 
Ein gewisser Grad an Feuchte ist in einem Keller wohl als "normal" anzusehen.
Wenns Schimmel hat, muss dieser sicher durch den Vermieter behoben werden. Aber ob das bei feuchter Luft im Keller schon so ist, weiss ich nicht.

 
Ein gewisser Grad an Feuchte ist in einem Keller wohl als "normal" anzusehen.

Wenns Schimmel hat, muss dieser sicher durch den Vermieter behoben werden. Aber ob das bei feuchter Luft im Keller schon so ist, weiss ich nicht.
Klar, das stimmt schon. Aber mit dem Wissen das der Keller vor paar Jahren geflutet war und vor 2 Jahren einen Wasserschaden vorhanden war und jetzt mein Zeugs dort drinnen kabutt geht beunruhigt mich das schon. Es kann doch nicht sein, dass mein trocken verstautes Zelt anch 1 Jahr vergraut und kabutt ist? Wohin soll man denn sein Hab und gut verstauen wenn nicht in den Keller?

Ich bin gerade etwas genervt:( echt.

 
Ruf einfach die Versicherung an und frag, die wissens ganz sicher.

 
Naja irgendwann wird die Versicherung auch nicht mehr zahlen, wenn der Schaden nicht behoben wird.

Lese mal die OR Artikel 258 - 259 durch.
Ich würde den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass dir ein Schaden entstanden ist.
Passiert dann nicht, fordere ihn auf, den Mangel zu beheben. Wenn du hierfür eine Frist setzt, kannst du dann ab dieser Frist den Mietzins auf ein Sperrkonto zahlen. Meist passiert dann in solchen Fällen sehr rasch was. Natürlich muss man dann hier auch bedenken, dass das Verhältnis zum Vermieter sicher auch Schaden nehmen wird.