Info zum öffentlichen Anbieten einer Tieraufnahme

Susanna

Erfahrener Benutzer
20. Dez. 2005
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Hallo zusammen

Da es sehr viele Menschen gibt, die selbstlos anbieten irgendwelche Tiere (ob nun Hunde, Katzen, Nager, Kleintiere oder Wildtiere) aufzunehmen, möchte ich hierzu einmal eine kurze Aufklärung bzw. Erläuterung zu den Gesetzgebungen in der Schweiz machen.

Es ist wie folgt geregelt:

Jedes öffentliche (Inserate in Internet oder andere Medien, auch mündliche Angebote) Anbieten von Tieraufnahme oder -übernahme ist einer gesetzlichen Bewilligungspflicht unterstellt.

Nein, nicht wenn man ein Tier kaufen möchte, sondern dann wenn man per Inserate anbietet Tiere aufzunehmen, sei es nun gratis oder wie auch immer, gilt dies als Tierheim/Auffangstation und ist geregelt. Es geht hier darum, dass es sehr viele gibt, die meinen sie könnten mit der Aufnahme und dem Wiederverkauf der Tiere schnelles Geld machen. Natürlich denken nicht alle so, dass brauche ich nicht zu sagen!

Es gibt in der Schweizer Tierschutzverordnung Artikel 34. Dieser Artikel definiert den Begriff Tierheim wie folgt:

Ziffer 1 Tierheime sind Betriebe in denen Tiere in Pension gehalten oder herrenlose Tiere betreut werden.

Somit ist klar, dass ein Aufnehmen von "überflüssig" gewordenen Tieren einer gewerbsmässigen Haltebewilligung bedarf.

Diese wiederum führt zu Art. 11 der da lautet:

In gewerbsmässigen Wildtierhaltungen.........sowie in Tierheimen......, die gewerbsmässig Tiere halten und züchten müssen die Tiere grundsätzlich durch Tierpfleger mit Fähigkeitsausweis oder unter deren unmittelbaren Aufsicht betreut werden.

Es gibt hierzu auch Ausnahmen. Die Auffangstation müsste aber bei der kantonalen Behörde gemeldet sein. Das Kantonale Veterinäramt entscheidet von Fall zu Fall ob und wie viele Tierpfleger angestellt sein müssen.

Falls das neue Tierschutzgesetz in Kraft tritt, müssen fast alle Kleintierzuchten gemeldet sein bzw. werden.

Wer also einfach anbietet Tiere gratis aufzunehmen und dies auch noch öffentlich in einem Inserat oder Forum anbietet, macht sich strafbar, wenn er nicht gemeldet bzw. bewilligt ist.

Es geht hier nicht darum irgendjemandem ans Bein zu treten, sondern es geht darum, dass solche Angebote im Moment aus dem Boden schiessen und es sehr schwer ist für Laien die Spreu vom Weizen zu trennen.

Wenn jemand also sein Tier an eine solche Institution abgeben möchte, dann sollte er möglichst auch nach einer solchen Bewilligung fragen und sich diese zeigen lassen.

Wir selber haben, wie die meisten schon wissen, eine Auffangstation für Reptilien auf die Beine gestellt. Wir haben eine solche Bewilligung und sind an die Auflagen und Richtlinien des BVET gebunden. Wir führen eine Kontrollliste und es wird genauestens Buch geführt. Die tiere werden mit einer Verzichtserklärung aufgenommen und mit einem Platzierungsvertrag abgegeben. Wir können und müssen also jederzeit dem kantonalen Veterinäramt die Bücher präsentieren und das ist auch richtig so. Damit ist das Wohl der Tiere gewährleistet.

Wir haben auch eine örtlich und räumlich vom Tierheim getrennte Quarantäne, um irgenwelche Übetragungen zu vermeiden.

Leider ist das öffentliche Anbieten von Tagesplätzen oder Spaziergang für Hunde nicht geregelt. Das BVET ist aber daran auch hier Massnahmen zu ergreifen. Genauso auch für die boomende Petsitting-Branche. Hier ist die graue Zone, da die Tiere meist bei Privatpersonen in deren Zuhause betreut werden. Würden aber die Tiere ferienhalber aufgenommen, so wären wir wieder bei Artikel 34 bezüglich der Definition eines Tierheims.

So, ich hoffe, ich konnte das Ganze ein wenig ersichtlich bzw. verständlich machen. Es wäre schön, wenn man in Zukunft sicher sein kann, dass man sein Tier nicht einem "Händler" abgibt, sondern einer kontrollierten seriösen Institution.

Gruss,

Susanna Elsener
Bewilligte Auffangstation für Reptilien und Wirbellose

 
Hallo Susanna!

Dank Dir für diese Ausführungen.

Das habe ich alles nicht gewusst :shock: :oops:

das würde auch heissen, dass man auch nicht Pflegeplätze anbieten darf? Also Tiere temporär aufnehmen, welche von einer Institution zur Vermittlung stehen?

finde es gut, wenn es da Regelungen gibt, und noch wichtiger finde ich, dass diese Publik werden!

Liebe Grüsse
Nati

 
Hallo

Ich denke, dass es, wenn es in Absprache mit einer bewilligten legalen Institution ist, in Ordnung geht. Es ist aber so, dass die Verantwortung immer noch bei der Institution liegt. Es gibt immer wieder Situationen, wo es keinen Platz mehr gibt und die Tiere vorübergehend in Obhut gegeben werden. Wenn es aber dann von der Institution selber iniziert bzw. in Auftrag gegeben ist, liegt der Fall anders, als wenn man es einfach so selber aufnimmt und anbietet.

Es gibt in Punkto Gewerbsmässigkeiten auch Richtlinien, ab wann man denn als Solcher gilt. Es geht hier ab einer bestimmten Anzahl Nachzuchten. Muss aber nochmals nachschauen wieviel bei welchen Tieren.

Gerne ;)

Lieben Gruss,

Susanna

 
Hallo Susanna

Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. Finde es toll das du diesen Bericht geschrieben hast. Ich hatte dies nicht gewusst und denke das es auch anderen so geht.

Gruss, Dani

 
hallo susanne

dann heisst das jetzt, das ich mich eigentlich strafbar mache wenn ich auf meiner HP schreibe, dass ich rennmäuse die nicht mehr gehalten werden können (oder wollen) bei mir aufnehme? weil eine bewilligung oder so habe ich ja nicht. das höre ich zum ersten mal dass man die braucht :?

 
Hallo Connye.

So wie ich das verstanden habe, würdest du dich strafbar machen wenn du nicht im Besitz einer Haltebewilligung bist.

Gruss, Dani

 
hallo dani

ja, in dem fall schon. weil so ne bewilligung habe ich ja nicht...

 
Hallo Connye.

Frag doch mal beim BVET nach, was du genau machen müsstest :wink: .

Gruss, Dani

 
Hallo Connye

Ja, es ist so, genau das ist eigentlich mit dem aufnehmen gemeint. Ich denke zwar, dass es bei Nagern nicht so streng ist, wie bei Wildtiere aber grundsätzlich ist Gesetz nun mal Gesetz.

Ich denke auch, dass du dich besser beim BVET erkundigen solltest. Aber das Problem beim BVET ist, dass meistens nicht die, für solche Fragen, zuständige Person fragen kannst und dann ist die Antwort oft unklar.

Da du aber auf deiner HP das Aufnehmen öffentlich anbietest, ist es eine Auffangstation. Das wäre dann an die Auflagen zur Betreibung einer solchen bewilligungspflichtig bzw. meldepflichtig.

So wie es im Tierschutzgesetz definiert ist, ist jedes Aufnehmen von Tieren, auf die verzichtet wird, als Auffangstation bzw. Tierheim zu verstehen. Somit wäre es demnach bewilligungspflichtig. Es erklärt sich eigentlich von selbst mit der Bezeichung AUFFANGstation.

Gruss,

Susanna

 
hallo sussanna

danke für die infos. mal schauen... ich nehme selten renner auf die nicht mehr gehalten werden können oder wollen (*zu anderm user hier im forum schiel* egal, ich gehe jetzt nicht näher drauf ein). aber wie oft tiere aufgenommen werden, spielt ja keine rolle, laut gesetzt bräuchte man in dem fall wohl schon ab einem tier ne bewilligung... bis jetzt waren es 5 stück bei mir. und ich muss ehrlich sagen, das ich keine lust habe irgend ne bewilligung zu holen, weil ich pro jahr vielleicht 2 rennmäuse aufneheme... das ist sicher ne gute sache, keine frage. aber eben... für das ich "all schaltjahr" ne maus zu mir nehme, ist mir der aufwand fast zu gross ;) kommen die vom BVET denn vorbei um sich das ganze hier anzuschauen? oder wie läuft das? würde mich jetzt trotzdem noch interessieren ^^

 
Hallo Connye

Die Antwort zu deinen Fragen findest du auf der Seite vom BVET, die ich dir unten verlinkt habe. Es sind Richtlinien bezüglich der Definition von Tierheim und Tierpension, sowie die Anforderungen dazu und auch ein Anmeldungsformular für Tierheime, Tierpensione und auch für Tierzuchten.

Diese Seite ist auch nur für die Heimtiere wie Nager, Hunde, Katzen. Wildtiere sind unter andere Richtlinien geregelt. Ich denke aber das der Link alles erklärt und auch ist dort angegeben wo du die Anmeldung hinschicken solltest. Normalerweise ist es so, dass du dann eine Gehegeliste erstellen muss und diese sagt aus, wieviele Tiere und vor allem welche Tiere du aufnehmen kannst. Wen du dich dann angemeldet hast, kommt ein vom Veterinäramt aufgebotener Tierarzt vorbei und nimmt alles ab. Dann bekommst du, wenn alles stimmt, eine sogenannte gewerbsmässige Haltebewilligung ausgestellt. Es ist halt so, dass du eigentlich einen gelernten Tierpfleger haben musst (ist aber vom Kantonalen Veterinäramt zu bestimmen, ob und wieviele, manchmal reicht die Erfahrung, bei einfach zu haltenden Tieren und dann entfällt der Tierpfleger).

Zu guter letzt nun noch der entsprechende Link zur obenerwähnten Seite

Liebe Grüsse,

Susanna