Hundekauf mit Herz und Verstand! Wichtiges zum Kaufvertrag

fischerhundefan

Anfänger
01. Juli 2011
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hallo

aus gegebenem Anlass (Kauf eines Eurasierwelpens mit Fehler) möchte ich darauf hinweisen, dass ein Welpen- bzw. Hunde-Käufer sich besser vor dem Kauf des Tieres den Kaufvertrag vorlegen lässt und gründlich durchliest.

Was der Verkäufer in dem Kaufvertrag auch ausgeschlossen haben mag - über allem steht das Gesetz. Und das besagt folgendes:

1.11 «Einjährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängeln»

Die rechtzeitige Mängelrüge ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Sachgewährleistungsanspruchs («Garantie») gemäss Art. 197ff. OR. Innerhalb dieser einjährigen Frist, die mit der Übergabe des Tieres an den Käufer zu laufen beginnt, kann dieser eine Klage wegen Mängeln an der Kaufsache gegenüber dem Verkäufer einreichen. Die Mängel sind nach Entdeckung dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen (Art. 201 Abs. 1 OR). Auch bei versteckten Mängeln, welche erst später entstehen oder erkennbar werden, muss der Käufer den Mangel sofort nach Entdeckung beim Verkäufer rügen, optimalerweise unter Beilage eines tierärztlichen Zeugnisses und mit eingeschriebener Post.

weiter hier: Tierrecht :: Tierkauf

Hundekauf mit Herz und Verstand

Welche einschneidenden

Auswirkungen Formulierungen

in Kaufverträgen

haben können, erfahren

Sie in diesem Erfahrungsbericht

von Anita Schneider

sowie aus rechtlicher Sicht

im Beitrag „Der Hundekauf

ist ein Rechtsgeschäft“

(Seite 18) von Rechtsanwalt

lic. iur. Daniel Jung.

http://www.hundemagazin.ch/pdf/shm_4_03_hundekauf.pdf

siehe Seite 5 u. 6 ganz unten

lesenswerte Artikel:

http://www.hundemagazin.ch/pdf/shm_3_08_hund_im_recht.pdf

Gerade im Kaufrecht, also auch beim

Kauf oder Verkauf von Hunden, macht es sich bezahlt, wenn man sich

bei einer Fachperson, also einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt,

entsprechend beraten lässt, bevor man ein Gerichtsverfahren

anhebt oder sich in einen solchen Prozess einlässt. Wer sich einfach

auf vage Auskünfte von Bekannten oder gut gemeinte Ratschläge von

Verbandsfunktionären abstellt, darf sich nicht wundern, wenn die

Sache schiefläuft.

Augen auf beim Hundekauf:Augen auf beim Hundekauf, SOS Tiere

Hundekauf in Deutschland. Regelung: Rechtsanwltin Bianca Hecker-Schlsser in Wesseling

das sollte fürs erste reichen ;-) wer noch mehr wichtige Infos zum Thema hat, der möge sie doch bitte dazu schreiben. Danke.

 
Könnte hier ein rein Theoretischer Fehler auch Einbringen.
Kryptochie sieht man ja auch erst wenn die Hoden der Rüden nicht ordnungsgemäss Absteigen. Resp. bei der Kastra. Und da ist der Hund auch mind. 6 Mt. Alt

Auch Zahnfehler kommen erst spät zum Vorschein.

 
Kryptorchide Rüden werden spätestens vom Zuchtwart, normalerweise, erkannt und dieses mit dem Namen und der Chipnummer im Wurfabnahmeprotokoll vermerkt. Da der Wurf zuvor geimpft wurde, hat ja auch schon mal ein Tierarzt eine kurze Allgemeinuntersuchung gemacht. Der ehrliche Züchter weiß also Bescheid.

Sprüchen wie "ach die kommen noch bis zum 1./2.Lebensjahr" oder "die ziehen sich bei Kälte hoch und kommen immer wieder" u.a. sind Unfug und sollten nicht beachtet werden. Von Züchtern und Hundeverkäufern die Sprücheklopfer sind, sollte man eh Abstand nehmen.........

Bekommt man keine Kopie des Wurfabnahmeprotokolls, weil man keinen SKG bzw VDH Hund gekauft hat, sollte man den Neuerwerb ca 3 Tage nach Kaufdatum einem Tierarzt vorstellen. Dieses ist sowieso zu empfehlen, denn auch beim SKG und VDH passieren Fehler......

Zum Zahn- bzw Gebissfehler:

dafür hat man ja die

1.11 «Einjährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängeln»

1.10 Tierärztliche Prüfung des Tiers

Da viele Mängel für den Laien nicht leicht erkennbar sind, empfiehlt es sich, das Tier möglichst bald nach dem Kauf von einem Tierarzt untersuchen und allfällige Mängel von diesem dokumentieren zu lassen. So kann das Risiko verringert werden, dass ein Mangel, der eigentlich schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, jedoch erst später offensichtlich wird, zu spät erkannt und deshalb nicht mehr gerügt werden kann.

Beispiel: Der Hundekäufer geht wenige Tage nach dem Kauf mit seinem Hund zum Tierarzt. Dieser stellt beim jungen Hund einen Zahnfehler fest, der auch beim endgültigen Gebiss Zahnstellungsprobleme hervorrufen wird. Der Tierarzt stellt ein ärztliches Zeugnis aus, in welchem er den Zahnfehler dokumentiert. Der Hundekäufer wäre nicht in der Lage gewesen, diesen Mangel zu erkennen.
weiteres dazu:Tierrecht :: Tierkauf

 
Bekommt man keine Kopie des Wurfabnahmeprotokolls, weil
?( das Wurfabnahmeprotokoll geb ich nicht ab und es wurde auch noch nie verlangt. Ich habe auch bei keinem Kauf eines Rassehundes eine solche Kopie erhalten.
Wieso soll man zum TA, wenn man das Protokoll nicht hat? Ausserdem: Bei der ersten Impfung untersucht der TA die Welpen, zudem muss der Käufer ja eh zum Nachimpfen. Also finde ich das mit dem Vorstellen drei Tage nach Kauf etwas seltsam...

Ich hab so oder so Mühe mit diesem ganzen Mängel-Zeugs. Es handelt sich um ein Lebewesen, da gibt es nunmal keinen Garantieschein dazu! Eine Polstergruppe mit später festgestelltem Mangel würde ich zurückgeben/umtauschen, aber sicher nie im Leben einen Hund, an dem mein Herz hängt!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo Bonsaiwolf

nu mal keine Panik ;-) jeder Züchter macht es halt so, wie er es für sich für richtig hält - und wie die Welpenkäufer es akzeptieren.

Das Wurfabnahmeprotokoll des Zuchtstättenkontrolleurs (SKG) bzw Zuchtwartes (VDH) muss für den Welpenkäufer einsehbar sein.

Ich habe jetzt auf mehreren SKG-Rassehundeseiten gelesen, das es mitgegeben wird.

Zum Beispiel hier, Punkt 6 weiter unten: Welpenliste

Ich habe selber, bereits vor 15 Jahren, beim Verkauf meiner beiden Würfe diese - unter Umständen - wichtige Bescheinigung mitgegeben.

Ich habe nichts zu verbergen, also kopiere ist es und übergebe es mit dem Kaufvertrag.

Die von mir gekauften Welpen hatten das Protokoll jeweils mit dabei, ohne das ich danach extra fragen musste, ich habe/hatte Landseer u. Neufundländer aus VDH und SKG Zuchten.

Eine Freundin von mir kaufte sich 2 Siberian Husky Rüden bei einer renommierten VDH-Zucht. Sie hatte bereits schon Huskys, fährt Schlittenhunderennen und kennt sich aus. Dachte sie....

Man kannte sich..... bei beiden Rüden waren die Hoden nicht abgestiegen - sie nahm die Hunde trotzdem, da Huskys Spätentwickler sind und die Hunde unbedingt mit 8 Wochen weg sollten..... neue Welpen wurden erwartet.....

Sie zahlte jeweils den vollen Kaufpreis.

Bei einem Hund kamen keine Hoden, beim anderen nur einer. Die Züchterin wurde angesprochen, dann angeschrieben. Sie vertröstete immer nur und spielte auf Zeit (deutsches Gewährleistungsgesetz).

Ihr Angebot: die Hunde umzutauschen gegen andere in einem ähnlichen Alter..... :rolleyes:

Umtausch bzw. Rücknahme ist übrigens DAS Argument, bei welchem sich die enttäuschten Käufer sich spätestens jetzt zurück ziehen....

Kurz vor ihrem 2. Lebensjahr wurden beide Hunde operiert: bei beiden waren es große Bauch-OPs, da die fehlenden Hoden schwierig zu finden waren. Sie befanden sich im Nierenbereich, einer war bereits entartet. Höchste Zeit also, das die rauskamen.

Die Rechnung war sehr hoch.

Der Rechtsanwalt, welcher bereits vorher eingeschaltet wurde, klagte jetzt auf Kostenerstattung und Kaufpreisminderung (Rückerstattung)

Es ging lange Zeit hin und her, schließlich ging es vor Gericht:

Die Züchterin musste alle Kosten erstatten, hatte noch die Gerichtskosten und die Fahrtkosten plus Verdienstausfall der gegnerischen Partei dazu. Der Gerichtsstand war am Ort der Züchterin, die Welpenkäuferin wohnte knapp 500 km entfernt.

Ausgerechnet bei diesen Welpen hatte die Züchterin "ganz vergessen" das Wurfabnahmeprotokoll mitzugeben. Es war dann "verloren" worden....

Der Rechtanwalt erreichte schließlich mithilfe des VDH Schiedsmann das der Verein das Original-Protokoll welches beim Club archiviert war zur Einsicht bekam und konnte es kopieren.

Dies kostet wertvolle Zeit und Nerven. Hätte man das Protokoll gleich in der Hand gehabt, ja dann!

Das Protokoll galt als Beweismittel für das Gericht. Hätte die Züchterin von anfang an mit offenen Karten gespielt und wäre ehrlich gewesen, hätte sie sich eine Menge Ärger und immense Kosten ersparen können.

"Warum soll man zun TA wenn man das Prokoll nicht hat?"

weil man dann wenigstens einen aktuellen Stand protokolliert bekommt. Wichtig z.B. auch bei den oft deformierten Bullyköpfen und ihren damit verbunden Problemen oder eben Hodenfehler......oder die Ridgeproblematik offener Rücken beim RR..... der Tierarzt schaut den Welpen mit anderen Augen an, als der Welpenkäufer!

Das ist kein Mängel-Zeugs sondern wichtig. Es gibt nicht wenige Züchter, die genetische Defekte in Kauf nehmen um z.B. besondere Farben zu erhalten.

Sei froh, dass Du noch nie einen jungen eigentlich lebensfrohen Hund hast einschläfern lassen müssen, weil der Züchter Mist gebaut hat und das Tier unheilbar erkrankte......

Natürlich ist ein Hund kein Möbel. Aber der Züchter ist verpflichtet alles mögliche dafür zu tun, dass die durch ihn produzierten Hundekinder gesund und munter ein langes Hundeleben lang genießen dürfen.

6. Nachbetreuung

Mit dem Verkauf der Welpen ist die Aufgabe des Züchters noch längst nicht erfüllt: Der

verantwortungsvolle Züchter pflegt den Kontakt zu seinen Welpenkäufern, steht für

Beratung und Auskünfte zur Verfügung und ist nötigenfalls auch bereit, einen Welpen

zurückzunehmen oder bei der Umplatzierung eines Hundes aus seiner Zucht behilflich

zu sein. Weist der Welpe wesentliche Mängel auf, bietet der Züchter Hand zu einer

korrekten und einvernehmlichen Lösung. Quelle: SKG.ch
 
Danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe auch nichts zu verbergen, es war mir einfach neu, dass das Protokoll abgegeben wird.

Okay, das mit dem Tierarzt leuchtet mir nun ein, ist bei bestimmten Rassen sinnvoll. Ich hab's wohl einfach zu sehr auf meine Rasse bezogen.

Ich bin froh, dass ich bisher keinen jungen, lebensfrohen Welpen einschläfern lassen musste. Es hat mir gereicht, einen 3 Wochen alten Rüden erlösen zu lassen... Bisher musste ich zum Glück auch keinen Hund zurück nehmen, obwohl ich das vertraglich für das ganze Hundeleben zusichere.

Bisher hatte ich mit meinen Welpen Glück... Wenn aber ein mir bekanntes gesundheitliches Problem vorhanden wäre, würde ich das kommunizieren. Sonst schade ich mir ja nur selbst. Ein Ruf ist schneller kaputt gemacht als aufgebaut...

 
Was ich hier noch anfügen möchte, bei Kauf im Ausland:
$
unbedingt die Klausel:

" Vertrag kommt nach Schweizer Recht zustande, als Gerichtsstand gilt (wohnort Käufer CH)"

sollte diese Klausel nciht im Vertrag sein, gibts für CH keinen Vertrags- und Rechtsschutz.