hallo
aus gegebenem Anlass (Kauf eines Eurasierwelpens mit Fehler) möchte ich darauf hinweisen, dass ein Welpen- bzw. Hunde-Käufer sich besser vor dem Kauf des Tieres den Kaufvertrag vorlegen lässt und gründlich durchliest.
Was der Verkäufer in dem Kaufvertrag auch ausgeschlossen haben mag - über allem steht das Gesetz. Und das besagt folgendes:
1.11 «Einjährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängeln»
Die rechtzeitige Mängelrüge ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Sachgewährleistungsanspruchs («Garantie») gemäss Art. 197ff. OR. Innerhalb dieser einjährigen Frist, die mit der Übergabe des Tieres an den Käufer zu laufen beginnt, kann dieser eine Klage wegen Mängeln an der Kaufsache gegenüber dem Verkäufer einreichen. Die Mängel sind nach Entdeckung dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen (Art. 201 Abs. 1 OR). Auch bei versteckten Mängeln, welche erst später entstehen oder erkennbar werden, muss der Käufer den Mangel sofort nach Entdeckung beim Verkäufer rügen, optimalerweise unter Beilage eines tierärztlichen Zeugnisses und mit eingeschriebener Post.
weiter hier: Tierrecht :: Tierkauf
Hundekauf mit Herz und Verstand
Welche einschneidenden
Auswirkungen Formulierungen
in Kaufverträgen
haben können, erfahren
Sie in diesem Erfahrungsbericht
von Anita Schneider
sowie aus rechtlicher Sicht
im Beitrag „Der Hundekauf
ist ein Rechtsgeschäft“
(Seite 18) von Rechtsanwalt
lic. iur. Daniel Jung.
http://www.hundemagazin.ch/pdf/shm_4_03_hundekauf.pdf
siehe Seite 5 u. 6 ganz unten
lesenswerte Artikel:
http://www.hundemagazin.ch/pdf/shm_3_08_hund_im_recht.pdf
Augen auf beim Hundekauf:Augen auf beim Hundekauf, SOS Tiere
Hundekauf in Deutschland. Regelung: Rechtsanwltin Bianca Hecker-Schlsser in Wesseling
das sollte fürs erste reichen ;-) wer noch mehr wichtige Infos zum Thema hat, der möge sie doch bitte dazu schreiben. Danke.
aus gegebenem Anlass (Kauf eines Eurasierwelpens mit Fehler) möchte ich darauf hinweisen, dass ein Welpen- bzw. Hunde-Käufer sich besser vor dem Kauf des Tieres den Kaufvertrag vorlegen lässt und gründlich durchliest.
Was der Verkäufer in dem Kaufvertrag auch ausgeschlossen haben mag - über allem steht das Gesetz. Und das besagt folgendes:
1.11 «Einjährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängeln»
Die rechtzeitige Mängelrüge ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Sachgewährleistungsanspruchs («Garantie») gemäss Art. 197ff. OR. Innerhalb dieser einjährigen Frist, die mit der Übergabe des Tieres an den Käufer zu laufen beginnt, kann dieser eine Klage wegen Mängeln an der Kaufsache gegenüber dem Verkäufer einreichen. Die Mängel sind nach Entdeckung dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen (Art. 201 Abs. 1 OR). Auch bei versteckten Mängeln, welche erst später entstehen oder erkennbar werden, muss der Käufer den Mangel sofort nach Entdeckung beim Verkäufer rügen, optimalerweise unter Beilage eines tierärztlichen Zeugnisses und mit eingeschriebener Post.
weiter hier: Tierrecht :: Tierkauf
Hundekauf mit Herz und Verstand
Welche einschneidenden
Auswirkungen Formulierungen
in Kaufverträgen
haben können, erfahren
Sie in diesem Erfahrungsbericht
von Anita Schneider
sowie aus rechtlicher Sicht
im Beitrag „Der Hundekauf
ist ein Rechtsgeschäft“
(Seite 18) von Rechtsanwalt
lic. iur. Daniel Jung.
http://www.hundemagazin.ch/pdf/shm_4_03_hundekauf.pdf
siehe Seite 5 u. 6 ganz unten
lesenswerte Artikel:
http://www.hundemagazin.ch/pdf/shm_3_08_hund_im_recht.pdf
Gerade im Kaufrecht, also auch beim
Kauf oder Verkauf von Hunden, macht es sich bezahlt, wenn man sich
bei einer Fachperson, also einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt,
entsprechend beraten lässt, bevor man ein Gerichtsverfahren
anhebt oder sich in einen solchen Prozess einlässt. Wer sich einfach
auf vage Auskünfte von Bekannten oder gut gemeinte Ratschläge von
Verbandsfunktionären abstellt, darf sich nicht wundern, wenn die
Sache schiefläuft.
Augen auf beim Hundekauf:Augen auf beim Hundekauf, SOS Tiere
Hundekauf in Deutschland. Regelung: Rechtsanwltin Bianca Hecker-Schlsser in Wesseling
das sollte fürs erste reichen ;-) wer noch mehr wichtige Infos zum Thema hat, der möge sie doch bitte dazu schreiben. Danke.