Hund rennt vor Auto, wer ist schuld?

Bullifründin

Erfahrener Benutzer
24. Dez. 2010
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Ich war gestern an einem grossen Fest. Es hatte einen freilaufenden Hund dort, das Klischee vom sorglosen Stadthundehalter, der seinen Hund einfach machen lässt und sich nur um seine Bedürfnisse kümmert, war voll erfüllt. Der Hund lag meist brav bei seiner Besitzerin, oder direkt vor dem Eingang zur aufgestellten Bar, so dass alle Leute über ihn drübersteigen mussten (und es hatten sicher nicht alle der ca. 50 Leute Hunde gern). Gut, irgendwann sah ich, dass viele Leute auf die Strasse schauten und aufstanden. Es ist eine Nebenstrasse, sprich nicht pausenlos befahren, aber doch alle paar Minuten fuhr ein Auto durch (es ist dort 50 oder 60). Gefeiert wurde auf dem Vorplatz/Trottoir. Ich konnte nicht aufstehen, da Müüsli am Tisch angebunden war und ich sie inmitten der vielen fremden Leute nicht alleine lassen wollte. Ich sah ein Auto stehen, dass nach ein paar Minuten weiterfuhr.

Man erzählte mir dann später, der Hund, ein grosser Rhodesian Rigdebackrüde, sei auf die Strasse gelaufen und von besagtem Auto angefahren worden. Er sei aber weitergelaufen danach. Das Auto sei ihm in die Seite gefahren - klassischer Fall, Tier läuft auf Strasse, Fahrzeug erwischt es seitlich. Es habe einen ziemlichen Knall gegeben. Der Fahrer sei einige Minuten stehen geblieben, dann weitergefahren. Die vielen, vielen Leute, die zugeschaut haben, haben aber nicht mit ihm geredet, sondern sich einfach die Autonummer gemerkt. Da ich erst später erfahren habe, was passiert ist, wollte ich zur Besitzerin (kenne ich nicht gut, zweimal Hallo und Tschüss gesagt), und ihr sagen, dass sie dringend zur Bessys soll (ca. 22 Uhr abends). Ich sah sie nirgends. Ca. nach 45 Minuten sah ich sie lachen und plaudern, und irgendwer sagte mir, ja, sie gehe noch zu einem TA.

Solches Verhalten hasse ich! Erstens war der Hund NICHT beaufsichtigt und rannte selbstverschuldet (kann man das bei einem Tier so sagen?) auf die Strasse. Das ist für mich mangelnde/fehlende Aufsichtspflicht der Besitzerin. Klar, der Fahrer hätte aussteigen müssen und mit ihr (wo war sie? Keine Ahnung) oder mit jemandem von den Leuten reden, und nicht einfach einige Minuten später davon fahren - aber es hätte auch jemand zu ihm gehen können und das Gespräch anfangen.

Nun frage ich mich einfach, ob die Tusse den Halter ausfindig macht, bei der Polizei meldet, und frischfröhlich verkündet, hach, ein böser Autofahrer hat meinen Hund angefahren.

Wie sieht die Haftung aus? Meiner Meinung ist die Halterin schuld, da sie den Hund nicht unter Aufsicht hatte (anders als etwa bei einem Wildtier, dass niemand beaufsichtigen KANN).

Echt, es hat mich sehr genervt. Solche Hundehalter, die allen (nicht nur ihrem Hund gegenüber) so rücksichtslos, gedankenlos, sorglos und einfach dumm sind, gehen auf den Kecks. Dazu gehört für mich auch das liegenlassen vor Eingängen ect. Prellungen wird der Hund auf jeden Fall haben, ob gebrochene Rippen, innere Verletzungen, keine Ahnung. So eine dumme Nuss.

 
wie genau so etwas entschieden wird kann ich dir nicht sagen, nur so viel mal dazu, was ich vom sog 'ausservertraglichen haftpflichtrecht' noch im kopf habe:

sowohl die tierhalterhaftung wie auch die autofahrerhaftung sind sog. 'kausalhaftung', dass heisst, man haftet ohne verschulden.

bei der tierhalterhaftung gibt es noch den 'exkulpationsbeweis', sprich der tierhalter kann nachweisen, dass er die den gesamten den umständen entsprechene sorgfalt angewendet hat um sein tier zu sichern/zu beaufsichtigen. das wird hier sicherlich nicht gelingen.

am schluss wird das ganze wohl in quoten aufgeteil, sprich autofahrer zahlt einen teil, tierhalterin den anderen.

noch zum autofahrer: ich weiss die bestimmung nicht auswendig, habe aber im kopf, dass es strafbar ist, einfach weiterzufahren wenn man ein tier angefahren hat - dafür könnte der autofahrer wahrscheinlich noch eine busse erhalten.

ich frage mich aber gerade, ob man der hhin nicht auch eine busse für diese mangelnde beausichtigung geben könnte, meines wissens bietet das zh hundegesetz hierzu spielraum. wäre aber wohl ein antragsdelikt!?

so, dass ist meine 'aus dem stehgreif meinung'. genaueres müsste ich auch nachlesen.

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Mir wär jetzt der HH der haftet: da unbeaufsichtigtes laufen lassen des Hundes. Aber genau weis iches auch nicht.

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Als Hundehalter ist man Schuld. Man hat ein Tier so zu halten, dass es niemanden gefährdet, dazu gehört auch der Strassenverkehr (bei Privatstrassen siehts unter Umständen anders aus). Und zahlt dementsprechend auch den Schaden am Auto. Der Autofahrer kann höchstens wegen Nichtbeherrschen (konnte nicht rechtzeitig bremsen), Nichtanpassen der Geschwindigkeit und Fahrerflucht dran kommen, aber da der Hund wohl unvermittelt rausgerannt kam und er mehrere Minuten da stand, ohne das sich jemand (auch der HH) bemüssigt gefühlt hat mit ihm zu sprechen, wird das eher keine grosse Sache. Ob er aktiv die Menschen die da standen hätte ansprechen müssen ist die Frage und falls er vielleicht sogar danach die Polizei darüber informiert hat, ist er zumindest aus diesem Punkt ganz raus.

Ich als HH würde nie verlangen, dass der Autofahrer in dieser Situation Kosten übernimmt, wenn mein Hund unvermittelt auf die Strasse gerannt ist. Aber das ist wohl eine Frage des Charakters.....

 
pat blue, so einfach ist es nicht. es gibt zumindest viele fälle, in denen der autofahrer objektiv unschuldig war, aber trotzdem haftete oder gar strafrechtlich belangt wurde. so ist es halt als autofahrer, man ist grds immer der a****. man haftet für die immanente gefahr, die ein auto halt immer mit sich bringt.

hier trifft aber den hundebesitzer ganz klar ein grosses mitverschulden. entscheiden tun hier aber am ende wohl die versicherungen.

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Ich kann mir auch vorstellen, dass die Hundehalterin gar nichts macht. Weder zum TA gegangen ist (vielleicht heute mal, oder morgen - so larifari), noch den Autofahrer der Polizei gemeldet hat oder melden wird (was ich in diesem Falle eh nicht fair fände: ihr Hund ist unvermittelt auf die Strasse gerannt, der Fahrer hat nicht sofort Fahrerflucht begangen, sondern ist noch einige Minuten hier gestanden). Solche Vorfälle sind einfach unnötig und würden mit der nötigen Aufsicht und Vorsicht nicht passieren.

 
Es haften beide für den jeweiligen Schaden des anderen. die Hundehalterin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt und der Autofahrer den "Artikel" welcher Sinn gemäss aussagt, das der Autofahrer jederzeit sein Fahrzeug unter Kontrolle halten muss.

 
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Nevada du solltest meinen Beitrag schon richtig lesen, bevor du schreibst das irgendwas daran nicht in Ordnung ist....

 
naja, der erste satz ist ja klar 'als hundehalter ist man schuld'. du relativierst es zwar, aber als kernaussage bleibt das so bestehen.

ich sage einfach, dass das in der praxis so gesehen wird dass der hundehalter UND der autofahrer schuld sind.

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Viele Praxisfälle kennst du denn selber? Ich mehrere und immer kam der Autofahrer gut weg.

 
Bei Izzy war es damals so, dass sie seitlich ins Auto gerannt ist. Die Versicherung meiner Mutter (Izzy läuft auf meine Mutter) musste den Schäden bezahlen.

 
Vor 2 Jahren ist mir ein Hund vors Auto gelaufen. Dank dem ich nur ca 60 fuhr, obwohl es ein 80er Gebiet ist konnte ich mit einer Vollbremsung die Kollision vermeiden. Ich habe mich um meine Kleine gesorgt, die damals noch ein Welpe war und durch die Vollbremsung natürlich an das Gitter ihrer Kiste gedrückt wurde. Der Besitzer des Hundes kam gemütlich hinterherspaziert. Ich bin ausgestiegen und wir haben uns ziemlich laut und unfreundlich unterhalten. Der Trottel hat sich weder entschuldigt noch bedankt, dass ich gebremst habe. Mitten in unserer Diskussion kam zufälligerweise die Polizei vorbei. Fazit, der Hundehalter wurde gebüsst. Ich weiss nicht mehr genau, was er bezahlen musste, aber es waren mehr als CHF 100.--. Witzigerweise sagte mir die Polizistin, falls mein Welpe zum Hundepsychiater müsse, weil sie jetzt Angst vor dem Autofahren habe, müsse er das auch bezahlen. Mein Terrier hat das aber natürlich wie nichts weggesteckt...

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Viele Praxisfälle kennst du denn selber? Ich mehrere und immer kam der Autofahrer gut weg.
sorry, wenn du jetzt wegen meiner aussage eingeschnappt bist und den wettbewerb 'wer weiss es besser' veranstalten willst, dann viel spass dabei ;-)

ich habe selbst an urteilen mitgeschrieben, bei denen es um ähnliche fälle ging. allerdings wurde jeweils der strafpunkt behandelt, weshalb ich meine aussagen bez zivilpunkt auch eher zurückhaltend formuliert habe. für die beurteilung durch die versicherung haben strafurteile aber doch eine gewisse präjudizierende wirkung.

es kommt aber immer darauf an, wer das beurteilt und wie diese person das sieht. gerade im strafpunkt kann man den schuldspruch oft gleich schlüssig begründen wie den freispruch.

aber recht ist eh sehr relativ, weshalb ich ohnehin NIE eine verbindliche aussage machen würde... ;-)

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meine güte, was ist denn mit dir los!? meine aussagen haben sich ja wirklich null und nichts gegen dich gerichtet, ich wollte einfach eine aussage von dir etwas relativieren. dass dich das so aufregen kann tut mir ehrlich leid und das war ganz bestimmt nicht meine absicht.

ich wollte in diesem thread lediglich darlegen, was ich bez dem geschilderten fall denke, ich erhebe aber ganz bestimmt nicht den anspruch, am ende recht zu haben.

solche reaktionen bringen mir wirklich zweifel daran, ob es überhaupt etwas bringt, in foren mitzudiskutieren. irgendwer fühlt sich wohl immer auf den schlipps getreten, egal wie und was man schreibt...

ich klinkr mich hier aus.

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ich kenne einen fall von freunden, der liegt aber schon recht lange zurück, ca. 15 jahre. ihre noch relativ junge barsoihündin rannte einem reh nach und wurde überfahren, sie war tot (oder musste später eingeschläfert werden, jedenfalls überlebte sie den unfall nicht). es war eine wohnzone, mit tempo 30 oder 40. die besis holten die polizei, weil der autofahrer sehr aggressiv war und jetzt und sofort den schaden am auto bar auf die hand wollte etc.

später wurde der autofahrer von der polizei gefragt ob er den hund nicht gesehen hätte (er hatte nachweislich nicht mal gebremst). seine antwort war: doch klar, er habe den gesehen und sich noch gewundert wie schnell so ein hund rennen könne aber für einen hund würd er sicher nicht bremsen. fazit: er musst seinen schaden selber zahlen und den hund noch dazu (welpenpreis). er fühlte sich wohl zu sicher und sein "ich bremse nicht für tiere" brach ihm das genick. gut so. aber im normalfall wird man ja wohl kaum nachweisen können wie es genau war.

 
Ich denke es kommt halt auch darauf an wo es passiert. In einer Wohnzohne muss ein Autofahrer so fahren, dass es in so einem Fall bremsen kann. Es kann ja immer auch mal ein Kind auf die Strasse rennen... Ausserorts denke ich nicht, dass ein Autofahrer bei einem ganz plötzlich auf die Strasse rennenden Hund sofart anhalten können muss. Denn theoretisch könnte man ja sonst nie schneller als zB 50 fahren, schliesslich kann auch auf der Autobahn mal ein Hund/Fuchs usw sein... Der Autofahrer hält sich an die Geachwindigkeitsbegrenzung und der Hundehalter verletzt seine Aufsichtspflicht.. Dann ist eigentlich klar, dass derjenige den Schaden zahlen muss, der sich pflichtwidrig verhält. Wie schon gesagt, je nach Verhalten des Autofahrers muss er einen Teil des Schadens evtl. übernehmen, wenn er zB zu schnell fuhr, oder an einer unübersichtlichen Stelle nicht abbremst.

Das ist jetzt meine kurze Einschätzung aus dem Kopf. Ansonsten kann ich auch mal hinter die Bücher um Genaueres sagen zu können.

Grade noch eine Idee gehabt; Wenn da an der Strasse ein "Fest" war, dann hat der Fahrer das ja gesehen. Da würde situationsangepasstes Fahren ja bedeuten, dass er abbremst. Bei einer Menschenmenge weiss man ja nie...

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Es ist eine Industriegegend, es hat dort keine Wohnungen, nur Geschäftshäuser. Ziemlich den Bahngleisen entlang (also nicht direkt, aber neben der Strasse hat es einen Zaun und nach ein paar wenigen Metern sind die Bahngleise).

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
meiner Nachbarin lief der Hund über die Strasse, weil sie ihn zu spät anleinen wollte und wurde von einem Auto angefahren....

dem Hund hat es nichts gemacht, aber sie musste dem Autofahrer den Schaden am Auto bezahlen....

 
Also Grundsätzlich muss man ja IMMER so Autofahren dass man JEDERZEIT bremsen kann. Hat mir die Polizei selber gesagt, als es mir mal einen Lastwagenkeil auf der Autobahn unter s'Auto gespickt hat. Nur find ich das ziemlich witzig, denn dann könnte man ja gar nicht 120km/h fahren auf der Autobahn....

Ebenso hab ich gemeint, man DÜRFE als Autofahrer eigentlich nicht bremsen wenn einem ein Tier vor s'Auto springt da man damit ja auch einen Auffahrunfall auslösen könnte...

Wegfahren von einem Unfall würde ich sowieso NIE, man darf ja auch nicht seine Nummer hinterlassen wenn man jetzt z.b. beim Einparkieren einem anderen Auto eine Beule hinterlassen hat....man MUSS warten bis der Halter kommt oder Polizei informieren. Sonst ist es Fahrerfrluch....

Könnte also gut sein dass besagter Autofahrer auch seine Schuld dazu begleichen müssste wenn dann diese HH überhaupt zur Polizei gehen wird.

Ich wundere mich auch immer wieder über HH's die einfach so total unbedacht und easy ihren Hund einfach mal machen lassen.....meistens sind es ja dann solche mit kleinen Hunden...wenn jedoch ein Rhodesian einfach so unbeaufsichtig rumläuft ist es eh total daneben...gibt ja auch Menschen die vor Hunden angst haben....und genau deswegen haben wir halt alle diese Gesetze..die braucht es anscheinend auch....