Hund in Mietwohnung, genaue Rechtslage SCHWEIZ

Insomnium

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16. Feb. 2018
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Hallo ihr Lieben!

Ich bin gerade echt verzweifelt und habe mich nun extra hier angemeldet......vielleicht kann mir ja jemand helfen :)

Mein Freund und ich wollten uns nun ENDLICH unser sehnlichster Wunsch erfüllen und einen Hund adoptieren.

Nun ist es so: in unserem Mietvertrag steht, dass grössere Tiere, wie eben auch Hunde, nur nach der Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Da bei uns im Haus (Hochhaus) noch ein Hund wohnt, haben wir uns natürlich hoffnungen gemacht und den Vermieterverband versucht zu erreichen. Leider sind wir ständig nur auf den Anrufbeantworter gestossen und haben dann eben eine Nachricht hinterlassen in der wir um eine schriftliche Zustimmung für die Haltung bitten. Was kommt zurück? eine SMS dass Tiere "leider" nicht erlaubt seien.

Wie kann denn das jetzt sein? Darf denn der Vermieter dies jetzt einfach so generell verbieten? und warum dürfen dann andere einen Hund haben..? Das ist gerade wie ein Schlag für uns :(

Er könnte sich doch wenigstens darüber aufklären lassen was für ein Hund, es wäre kein Welpe sondern ein ausgewachsener mit gutem Grundgehorsam und ruhigem Gemüt....

Ich wäre so dankbar um einen Rat von jemanden, der sich diesbezüglich etwas auskennt, damit ich auch weiss in welchem Recht ich stehe. Ich werde mich Montags nochmals telefonisch bei ihm melden und hoffe, dass ich dann endlich durchkomme.

Liebe Grüsse

Jasmin

 
Hallo Jasmin

Herzlich willkommen, auch wenn der Anlass grad nicht so schön ist.

Soweit ich weiß ist der Vermieter hier am längeren Hebel. Weigert er sich, könnt ihr kaum was machen.
Bzgl des anderen Hundes, weisst du ob der Vermieter überhaupt von dem weiss?

Wir waren damals extra umgezogen, bei uns musste nicht nur Hund sondern „Kampfhund“ ok sein, was auch in einem Kanton ohne Rasseliste schwirig ist. Mündlich wurde mir dies zugesichert, als ich die schriftliche Bestätigung wollte sind sie zurückgekrebst. Mit dem Einverständnis meiner Nachbarin und „gutem Zureden“ haben wir die Bestätigung dann doch noch erhalten. Beim jetzigen Hund war dass dann kein Thema mehr.

Ich rate dir den Vermieter schriftlich zu kontaktieren und ihm zu schildern wie ihr euch das mit Hund vorstellt, dass ihr auch nicht wollt dass sich jemand durch den Hund gestört fühlen muss, sprich Rücksicht nehmt.
Unbedingt freundlich bleiben und nicht „trozig“ werden, sonst habt ihr wohl keine Chance.

Und ansonsten - umziehen [emoji6]

Wünsche viel Erfolg


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schau mal hier: http://www.tierrecht.ch/mietwohnung.html die frage ist natürlich auch, in welchem Kanton ihr allenfalls wohnt und offenbar auch noch um was für einen Hund es sich von der grösse her handelt. haben die anderen Bewohner im selben haus vielleicht einfach einen yorkie und ihr etwas grösseres, kann dies schon zu einer Ermahnung führen. Tier im recht ist eine recht gute Institution, die können dir sicher auch weiterhelfen.

 
Hallo Jasmin

Herzlich willkommen, auch wenn der Anlass grad nicht so schön ist.

Soweit ich weiß ist der Vermieter hier am längeren Hebel. Weigert er sich, könnt ihr kaum was machen.
Bzgl des anderen Hundes, weisst du ob der Vermieter überhaupt von dem weiss?

Wir waren damals extra umgezogen, bei uns musste nicht nur Hund sondern „Kampfhund“ ok sein, was auch in einem Kanton ohne Rasseliste schwirig ist. Mündlich wurde mir dies zugesichert, als ich die schriftliche Bestätigung wollte sind sie zurückgekrebst. Mit dem Einverständnis meiner Nachbarin und „gutem Zureden“ haben wir die Bestätigung dann doch noch erhalten. Beim jetzigen Hund war dass dann kein Thema mehr.

Ich rate dir den Vermieter schriftlich zu kontaktieren und ihm zu schildern wie ihr euch das mit Hund vorstellt, dass ihr auch nicht wollt dass sich jemand durch den Hund gestört fühlen muss, sprich Rücksicht nehmt.
Unbedingt freundlich bleiben und nicht „trozig“ werden, sonst habt ihr wohl keine Chance.

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Liebe Sabe, herzlichen Dank für deine Antwort! :D

Das mit dem Brief ist eine sehr gute Idee..wir könnten das Wochenende gleich nutzen um ein schreiben zu erstellen.

Ob der andere Hund gemeldet ist weiss ich leider nicht...ich hatte dem Vermieter jedenfalls eine SMS zurück geschrieben warum denn dann noch ein anderer Hund hier wohnen dürfe und wir jetzt ein Nein bekommen...ich war da so wutentbrannt, ich hoffe es kam nicht allzu grob rüber. :confused:

Sollte es wirklich absolut unmöglich sein hier einen Hund halten zu dürfen, würde ich es wirklich in erwägung ziehen eine andere Wohnung zu suchen..leider könnten wir die Wohnung es im Juli kündigen, da wir ein Jahr hier bleiben müssen (sind erst im Sommer letzten Jahres eingezogen) bis dahin würde es wohl heissen einige Monate durchzuhalten, dabei hätten wir unseren absoluten Traumhund gefunden... :(

 
schau mal hier: http://www.tierrecht.ch/mietwohnung.html die frage ist natürlich auch, in welchem Kanton ihr allenfalls wohnt und offenbar auch noch um was für einen Hund es sich von der grösse her handelt. haben die anderen Bewohner im selben haus vielleicht einfach einen yorkie und ihr etwas grösseres, kann dies schon zu einer Ermahnung führen. Tier im recht ist eine recht gute Institution, die können dir sicher auch weiterhelfen.
Hallo brown sugar. Danke für deine Antwort :) wir wohnen im Kanton St.Gallen.

Die anderen Mieter besitzen einen reinrassigen Pitbull. Unser wäre ein Mischling welcher 45cm hoch ist...

Ich werde mir die Seite gerne genauer ansehen! :)

 
vielleicht kannst du mit dem Hausbesitzer oder deren verwalter eine Kompromisslösung aushandeln. d.h. wenn er euch kündigen möchte weil ihr mit Hund nicht bleiben könntet ihr z.b. als Argument bringen, dass der andere Hund, der pitbull ja auch hier wohnen könne und warum denn eurer Mischling nicht, ob er etwas angestellt habe? und entweder beide oder keiner. und wenn ihr glück habt, ist der andere Hund vielleicht wirklich nicht gemeldet und der Besitzer weiss nichts davon - dann kann allerdings der schuss verkehrt herum losgehen indem beide den Hund abgeben müssten. also lieber vorsichtig argumentieren wenn ihr in der Wohnung bleiben wollt dann könnt ihr vielleicht auf zusehen hin eine Erlaubnis von ihm erhalten.

ich wünsch euch eine gute lösung auch vorallem für den wuffi!

 
der vermieter kann und darf jederzeit darüber bestimmen ob er noch weitere hunde in seiner liegenschaft haben will oder nicht..

ich war in einer ähnlichen situation, whg gefunden, hunde erlaubt und auch die zusage für die whg bekommen..eingezogen noch ohne hund, nach ein paar monaten das gesuch eingereicht für einen hund und als antwort kam: wir möchten keine hunde mehr in der liegenschaft.
nachdem ich ihr sagte, dass der hund mit zur arbeit kommt und ich auch ein friedliches zusammenleben mit den nachbarn haben will, haben sie eingelenkt.

ich denke viele vermieter haben auch angst, dass die hunde während der arbeitszeit alleine zuhause sind, währendessen bellen, heulen und z.T. türen verkratzen etc...



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Der Vermieter kann pro Wohnung entscheiden ob er Tiere (Katze oder Hund) erlaubt oder nicht. War selber schon mal in einer solchen Position, aber auf der anderen Seite... uns wurde eine Katze erlaubt, den anderen Mietern nicht.

Ich an deiner Stelle würde nochmals in Ruhe mit dem Vermieter persönlich sprechen und erklären wie ihr es handhaben wollt.


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Im Gegensatz zu brown sugar würde ich den anderen Hund nicht als „Druckmittel“ brauchen. Ob dieser nun eine offizielle Erlaubnis hat oder nicht, überlegt sich vielleicht der Vermieter auch dieser Partei den Hund zu verbieten- und ich denke nicht dass das dein Ziel ist.

Hast du den theoretischen SKN Kurs gemacht? Dieser ist zwar nicht mehr obligatorisch (wobei ich es vom Kt. SG nicht genau weiss) aber wenn du diese Bestätigung dem Vermieter beilegen könntest stehen ja eventuell die Chancen etwas besser und ihr könnt zeigen dass ihr euch gründlich auf den Hund vorbereitet


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überlegt sich vielleicht der Vermieter auch dieser Partei den Hund zu verbieten- und ich denke nicht dass das dein Ziel ist.
dies darf der vermieter meines wissens nach nicht, sofern sie die erlaubnis haben und der hund die nachbarn nicht mit übermässigem bellen belästigt und sie sich an die regeln halten(im treppenhaus an der leine führen etc.)
wenn der hundehalter negativ auffällt, müsste er zuerst gemahnt werden.



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dies darf der vermieter meines wissens nach nicht, sofern sie die erlaubnis haben und der hund die nachbarn nicht mit übermässigem bellen belästigt und sie sich an die regeln halten(im treppenhaus an der leine führen etc.)
wenn der hundehalter negativ auffällt, müsste er zuerst gemahnt werden.



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Wenn dann der Vermieter über den Hund Kenntnis hat...

Sollte eine schriftliche Vereinbarung vorhanden sein für den anderen Hund dann muss sich der Vermieter an diese halten. Bei einer mündlichen natürlich auch, aber da ist das Beweisen halt immer schwierig.


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Im Gegensatz zu brown sugar würde ich den anderen Hund nicht als „Druckmittel“ brauchen. Ob dieser nun eine offizielle Erlaubnis hat oder nicht, überlegt sich vielleicht der Vermieter auch dieser Partei den Hund zu verbieten- und ich denke nicht dass das dein Ziel ist.

Hast du den theoretischen SKN Kurs gemacht? Dieser ist zwar nicht mehr obligatorisch (wobei ich es vom Kt. SG nicht genau weiss) aber wenn du diese Bestätigung dem Vermieter beilegen könntest stehen ja eventuell die Chancen etwas besser und ihr könnt zeigen dass ihr euch gründlich auf den Hund vorbereitet


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@Sabeklar, soll der andere Hund nicht als Druckmittel benutzt werden, das fände ich auch schlecht und das war auch nicht mein gedanke dahinter. ich habe mich vermutlich zu unklar ausgedrückt. ich würde in der Diskussion einfach fragen, ob nicht noch andere Hunde im haus vorhanden sind.  noch besser wäre die anderen hundebesitzer zu fragen, ob sie eine schrifliche Genehmigung haben für die hundehaltung. vielleicht wohnen ja auch noch mehr hundebesitzer in dem grossen haus.

 
Im Gegensatz zu brown sugar würde ich den anderen Hund nicht als „Druckmittel“ brauchen. Ob dieser nun eine offizielle Erlaubnis hat oder nicht, überlegt sich vielleicht der Vermieter auch dieser Partei den Hund zu verbieten- und ich denke nicht dass das dein Ziel ist.

Hast du den theoretischen SKN Kurs gemacht? Dieser ist zwar nicht mehr obligatorisch (wobei ich es vom Kt. SG nicht genau weiss) aber wenn du diese Bestätigung dem Vermieter beilegen könntest stehen ja eventuell die Chancen etwas besser und ihr könnt zeigen dass ihr euch gründlich auf den Hund vorbereitet


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Ich möchte auf keinen Fall dass die anderen den Hund abgeben müssten, so etwas könnte ich mir im leben nicht verzeihen.. :-(

Nein den Kurs haben wir nicht gemacht, er ist hier nicht obligatorisch. Ich möchte aber mindestens die Hundeschule besuchen. Zudem würden wir natürlich eine Haftpflichtsversicherung für das Tier abschliessen, vielleicht kommt das dem Vermieter auch etwas entgegen.

 
st. gallen hat ja keine rasseliste.

der hund ist meistens in der normalen haftpflichtversicherung schon mit drin, einfach kurz bei der versicherung nachfragen. falls du bei der AXA sein solltest, dort weiss ich es mit sicherheit.

ich würde auch eine mail schreiben und anfragen. lehnt der vermieter ab, ist es eben so. dann heisst es wohl oder übel eine andere wohnung suchen. den andern hund hätte ich gar nicht erwähnt, wäre ja nicht richtig, wenn der halter ärger bekommt. denn nur weil einer erlaubt ist, heisst das ja eh nicht, dass dies allen erlaubt ist.

 
Wie kann denn das jetzt sein? Darf denn der Vermieter dies jetzt einfach so generell verbieten? und warum dürfen dann andere einen Hund haben..? Das ist gerade wie ein Schlag für uns :(
gehören die Wohnungen vielleicht verschiedenen Vermietern?

falls nicht, wäre das wirklich sehr ungerecht. In Deutschland hätte du jetzt die Möglichkeit dich auf das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) zu berufen und hättest Aussicht auf Erfolg, aber in der Schweiz gibt es dieses Gesetz m.E. nicht - da sind halt alle Menschen gleich.... nur einige sind gleicher....   :roll:

den andern hund hätte ich gar nicht erwähnt, wäre ja nicht richtig, wenn der halter ärger bekommt. denn nur weil einer erlaubt ist, heisst das ja eh nicht, dass dies allen erlaubt ist.
hä? wie soll man deinen Satz verstehen @sighthound ?

Wenn einer erlaubt ist (so wie du schreibst/annimmst) wieso soll dann der Halter Ärger bekommen? ist doch unlogisch  :huh:

@Insomnium ich würde es auch schriftlich machen, damit du was in der Hand hast und ich würde auch den anderen Hund erwähnen, ich sehe keine Grund das nicht zu tun: er ist schließlich vorhanden!

Ich habe hier (in der Schweiz) die Erfahrung gemacht, das Leute gerne etwas zusagen, über das sie gar keine Ahnung bzw keine Befugnis haben (im Nachhinein festgestellt) nur weil sie eben nicht zu direkt oder gar unhöflich rüberkommen wollen  :rolleyes:  

Aber: ein bisschen mehr Offenheit und Klarheit ist oft hilfreicher, als dieses höfliche Smaltalk, denn dies kostet nur Zeit und Energie oder schlimmstenfalls Ärger.

Klare Worte und klare Aussagen vermeiden Unklarheiten, Ärger und nervtötende Diskussionen.

Viel Glück bei deinem Abenteuer Hund!

 
@fischerhundefan: wir wissen ja nicht, ob der andere den hund offiziell erlaubt hält oder "einfach so". deshalb hätte ich ihn nicht erwähnt und weil es, selbst wenn er offiziell erlaubt ist, nicht bedeutet, dass automatisch für andere auch eine erlaubnis gilt, seh ich den sinn dahinter nicht. so war mein satz gemeint. spielt aber keine rolle, er wurde ja schon erwähnt.

sollte ich mein haus irgendwann mal vermieten, dann werde ich ausdrücklich hundehalter bevorzugen...;-) dann wird es sicher nie leer stehen... 

 
Neuer Stand!

Hallo ihr Lieben, ich melde mich zurück. Nochmals herzlichen Dank für eure Antworten!

Wir haben Montags nochmals den Vermieter angerufen und ihn gottseidank auch erreicht. Er hat sich wegen dem SMS entschuldigt und uns gesagt dass er es nicht ok findet wenn andere einen Hund haben dürfen und wir nicht. So hat er sich dann mit der Verwaltung in Kontakt gesetzt und es hat geholfen, sie erlauben es! :D

Wir werden die nächsten Tage jetzt ein schreiben mit einem Formular und einem Zusatzvertrag bezügl. Hundehaltung in der Wohnung bekommen.

Uns fällt ein Stein vom Herzen!

Ich halte euch gerne auf dem laufenden.. :)

Liebe Grüsse

Jasmin

 
Toll, dass freut mich sehr für euch! Und natürlich freue ich mich mehr über den Hund zu erfahren wenn es denn soweit ist - ich hoffe du berichtest weiter


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Kleines Update

Wir haben beim deutschen Verein "ein Herz für Streuner e.V" ein Hund gesehen welcher gleich unser Herz erobert hat. Wir haben uns dann Dienstag Abend gleich da gemeldet. Man sagte uns es werde sich jemand für eine Vorkontrolle melden...jetzt heisst es abwarten *ganz ungeduldig bin*

bei neuigkeiten berichte ich gerne weiter :)

Liebe Grüsse

Jasmin