Hallo Liliane.
Habe mal in meinem Buch Das Wichtigste zum Mietrecht herausgegeben von Ktip nachgeschaut. Da steht:
Das Recht auf Mietzinsherabsetzung
Weist das Mietobjekt einen Mangel auf, der den vetragsgemässen Gebrauch beeinträchtigt, können Sie vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung herabsetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden am Auftreten dieses Mangels trifft oder nicht. Keinen Herabsetzungsanspruch haben sie allerdings, wenn sie den Mangel selber verursacht haben.
Das Recht auf Herabsetzung des Mietzinses besteht auch dann, wenn die Beeinträchtigungen von einem Dritten verursacht wurde, zum Beispiel von einem Nachbarn im Hause oder dem Eigentümer des Nachbargrundstückes.
Sie können die Mietzinsreduktion für die ganze Dauer der Beeinträchtigung geltend machen - und zwar ab dem Zeitpunkt, da der Vermieter Kenntnis vom Mangel erhielt, das heisst meistens ab dem Empfang Ihrer Mängelrüge.
Sind die Voraussetzungen für die Herabsetzung des Mietzinses erfüllt, schicken sie dem Vermieter ein entsprechendes schriftliches Begehren. Häufig lässt sich im Gespräch eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden - noch vor dem Gang zur Schlichtungsbehörde.
Weil im Gesetz klare Richtlinien über den Umfang einer Herabsetzung fehlen, ist hier der Ermessensspielraum sehr gross. Die folgenden Beispiele aus der Praxis zeigen, was drinliegt, und helfen gleichzeitig, den Verhandlungsrahmen abzustecken:
Ausfall des Lifts (Wohnung im 4. Stock): 10%
Gesamtes Gebäude im Umbau: 35 Prozent. (Falls ihre Wohnung unbewohnbar ist: 100%
Neubau auf dem Nachbargrundstück (2.20 Meter vor dem Fenster des Mieters): 25% für die Bauzeit, 10% für die Zeit danach (wenniger Sonnenlicht)
Umbau in der Wohnung über ihnen: 25%, Umbau in der Wohnung unter ihnen: 30%
Übermässiges feuchtes und damit praktisch unbrauchbares Zimmer: 80% des Mietwerts des Zimmers.
Massagesalon in der Wohnliegenschaft: 35%.
Unzureichende Heizung: 16% (bei kalter Witterung kann ein Heizungsausfall 100% Reduktion rechtfertigen)
Defekter Ventilator in fensterloser Küche: 15%
Lärmiger Lift: 15%
Kein Wasser in der Wohnung: 50%
Beachten sie: Da die Verhältnisse sehr unterschiedlich sind, können diese Zahlen nicht ohne weiteres übertragen werden.
Sie sollten aber auf keinen Fall eigenmächtig eine Herabsetzung festlegen und vom Mietzins abziehen. Verweigert der Vermieter eine Reduktion des Mietzinses zu Unrecht oder kommt eine Einigung über deren Umfang zustande, wenden sie sich am besten an die Schlichtungsbehörde.
Quelle: KDossier
Hier einen
Musterbief bei Mängeln in der Mietwohnung .
Hier auch noch eine gute Internetseite vom
Mieterverband
Gruss, Dani