Chaos..

Yuma

Erfahrener Benutzer
21. Okt. 2005
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Hallo zäme
Langsam drehe ich wirklich am Rad. Jetzt war doch mein Ex-Freund zuhause und schreibt ein SMS.
Ich solle enndlich mit der Miete rüberkommen...
Eigenntlich müsste ich 1100 zahlen ikl..habe von anfang an aber 1000.- bezahlt...
Wegen der diversen mängel....Heizung lässt sich nicht gut regulieren in der Küche hats kein Warmwasser...Dusche hat schlechten Wasserdruck...usw....
Kann ich da die Miete um 100.- reduzieren?
LG Liliane

Alle am Fressen 18.Juli 2005.JPG

Alle am Fressen 2   18.Juli 2005.JPG

 
Hallo Liliane.

Habe mal in meinem Buch Das Wichtigste zum Mietrecht herausgegeben von Ktip nachgeschaut. Da steht:

Das Recht auf Mietzinsherabsetzung

Weist das Mietobjekt einen Mangel auf, der den vetragsgemässen Gebrauch beeinträchtigt, können Sie vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung herabsetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden am Auftreten dieses Mangels trifft oder nicht. Keinen Herabsetzungsanspruch haben sie allerdings, wenn sie den Mangel selber verursacht haben.

Das Recht auf Herabsetzung des Mietzinses besteht auch dann, wenn die Beeinträchtigungen von einem Dritten verursacht wurde, zum Beispiel von einem Nachbarn im Hause oder dem Eigentümer des Nachbargrundstückes.

Sie können die Mietzinsreduktion für die ganze Dauer der Beeinträchtigung geltend machen - und zwar ab dem Zeitpunkt, da der Vermieter Kenntnis vom Mangel erhielt, das heisst meistens ab dem Empfang Ihrer Mängelrüge.

Sind die Voraussetzungen für die Herabsetzung des Mietzinses erfüllt, schicken sie dem Vermieter ein entsprechendes schriftliches Begehren. Häufig lässt sich im Gespräch eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden - noch vor dem Gang zur Schlichtungsbehörde.

Weil im Gesetz klare Richtlinien über den Umfang einer Herabsetzung fehlen, ist hier der Ermessensspielraum sehr gross. Die folgenden Beispiele aus der Praxis zeigen, was drinliegt, und helfen gleichzeitig, den Verhandlungsrahmen abzustecken:

Ausfall des Lifts (Wohnung im 4. Stock): 10%
Gesamtes Gebäude im Umbau: 35 Prozent. (Falls ihre Wohnung unbewohnbar ist: 100%
Neubau auf dem Nachbargrundstück (2.20 Meter vor dem Fenster des Mieters): 25% für die Bauzeit, 10% für die Zeit danach (wenniger Sonnenlicht)
Umbau in der Wohnung über ihnen: 25%, Umbau in der Wohnung unter ihnen: 30%
Übermässiges feuchtes und damit praktisch unbrauchbares Zimmer: 80% des Mietwerts des Zimmers.
Massagesalon in der Wohnliegenschaft: 35%.
Unzureichende Heizung: 16% (bei kalter Witterung kann ein Heizungsausfall 100% Reduktion rechtfertigen)
Defekter Ventilator in fensterloser Küche: 15%
Lärmiger Lift: 15%
Kein Wasser in der Wohnung: 50%
Beachten sie: Da die Verhältnisse sehr unterschiedlich sind, können diese Zahlen nicht ohne weiteres übertragen werden.

Sie sollten aber auf keinen Fall eigenmächtig eine Herabsetzung festlegen und vom Mietzins abziehen. Verweigert der Vermieter eine Reduktion des Mietzinses zu Unrecht oder kommt eine Einigung über deren Umfang zustande, wenden sie sich am besten an die Schlichtungsbehörde.

Quelle: KDossier

Hier einen Musterbief bei Mängeln in der Mietwohnung .

Hier auch noch eine gute Internetseite vom Mieterverband

Gruss, Dani

 
Hallo Eda und Dani
Danke für eure Antwort.
Habe beim Beobachter angerfuen, die können mir jedoch nur helfen wenn ich den Beobachter aboniert habe.
Frage mal im Sozamt nach am Montag...
Mal sehen was die dazu meinen.
Liebe Grüsse Liliane

 
Wenn man den Vermieter einmal darauf hingewiesen hat, muss man ihm nochmal eine Zeit geben. Wenn er das Problem nicht behebt, darf man die Miete um den entsprechenden Betrag mindern ;)

 
Hallo Sunny.

Das geht vielleicht bei euch in Deutscland so :wink: . In der Schweiz geht das nicht ganz so einfach.

Gruss, Dani

 
Hallo....

Ist das echt sooo unterschiedlich? Dann seid ihr ja ganz schön "arm" dran... Was habt ihr denn dann überhaupt für Möglichkeiten?

LG Sunny

 
Hallo Sunny.

Erst muss mal einen eingeschriebenen Brif an den Vermieter gesendet werden. Wie es dann weiter geht wenn er den Vorderungen nicht nachkommt kann ich dir auch nicht genau sagen. Da wäre es warscheinlich das beste dem Beobachter anzurufen oder sich beim Mietverband zu erkundigen.

Gruss, Dani

 
Hallo Sunny

Muss Dani 100% recht geben, solche sachen
muss mann Brieflich und Eingeschrieben erledigen ,
Ja nie ohne :!:
Wie will mann den sonst Beweisen können das mann,
mit dem Vermieter Gesprochen hat :?:
Das beste wäre wen du im Mieterverband wärst,
die Helfen auch Nichtmitgliedern, für einen
Unkostenbeitrag ,
da gibt es anlsufstellen, mit Beratern, wo mann
Abends hingehn kann, erkundige dich doch mal
ob du sowas in deiner nähe hast !

Es Grüsst
Eda :)