Cane Corso im Aargau

BabsiAvril

Erfahrener Benutzer
09. März 2011
318
135
0
35
Guten Tag ihr allen

Zwar kann ich bei Veteriäramt nachfragen aber die antwort dauert dann immer Wochen. Darum denke ich dass ich hier fragenstellen kann. Evtl. habt ihr einen Antwort für meine Frage.

Notfalls kann ich immer noch bei Vet nachfragen..

Das ist so, eine gute Freund aus deutschland möchte zu mir Urlaub machen und er hat eine Cane Corso. Im Argau steht er zwar nicht aufm Listenhund. Aber trodzem frage ich mich was ich beachten muss?

Zb: von der Leine lassen, wie sieht aus wenn wir mal nach Zürich fahren? Wir wollen auch paarmal Wandern gehen nach zb Luzern. Was gibt da zu beachten?

Ich möchte kein ärger haben und so. Darum informiere ich lieber bereits vorher bevor er mit diesem Hund hierher kommen..

Besten Dank und Gruss babsi

 
Im AG haben Besucherhunde keine Auflagen. Somit entfallen für deinen Freund, resp. seinen Hund irgendwelche Auflagen (ausser natürlich Schonzeit, allgemeine Leinenpflichten etc.)

In ZH ist der CaneCorso auf der Rassetypliste 1. Nur die von der Liste 2 haben auferlegte Maulkorbs- und Leinenpflicht (Staffs, Pits, Bullterrier etc.)

Luzern kennt keine Rassenlisten, genau so wie NW, OW, UR, SZ, ZG auch....

Einzig könnte es bei der Einreise problematisch sein, sollte er kuppiert sein. Da weiss ich leider allgemein nicht Bescheid, wie es mit Besucherhunden gehandhabt ist.

Somit: Viel Spass beim Wandern ;)

 
Danke für deine Antworten

Auf riesige Wiese ( keine hohe gras natürlich) dürfte man doch von der leine gelassen werden? Er ist gut erzogen und hätte ja verdient dort frei spielen ;)

Zum Glück ist Hund nicht kupiert dann ist kein Problem.

Dann ist allgemein ja nicht so schlimm

Gruss babsi

Ps: Danke schön werden wir bestimmt spass haben ;)

 
Ein kupierter Hund darf für Ferien in die Schweiz reisen:

Im Ausland wohnhafte Besitzerinnen und Besitzer dürfen jedoch ihren coupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Auch wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen coupierten Hund mitnehmen

Moni

 
  • Like
Reaktionen: Lintu_Cobain
Auf der Website von Tier im Recht findest du sehr viele gute Informationen: www.tierimrecht.org.

 
Vielleicht noch eine kleine Info:

Im AG ist vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern.

Wegen der Brut- und Setzzeit.

 
Trodzem danke für die Info.. Ja das ist mir bewusst. Das heisst dass es nur im AG ist? oder doch ganze Schweiz?

 
Ich weiss, dass es ganz sicher im AG in dieser Zeit so ist. Aber es ist auch in diversen anderen Kantonen vorgeschrieben, wobei die Daten sich unterscheiden können.

Ich würde aber im Moment sowieso die Leine immer dran lassen im Waldgebiet. Egal ob Vorschrift oder nicht.

 
Das ist kantonsabhängig. Im Kt. Luzern ist es auch vom April bis Ende Juli.

 
In ZH gibt es die allgemeine Leinenpflicht während der Setzzeit nicht. Es gibt aber Orte wo es speziell ausgeschildert ist. Zudem gilt in ZH das ganze Jahr im Wald und am Waldrand: Der Hund muss in Sichtweite und abrufbar sein. Bei uns wird dies ab und an mal durch die Polizei kontrolliert...

EDIT: Ich persönlich habe aber während der Setzzeit mindestens die Schleppi dran..

 
Zuletzt bearbeitet:
Okai. Vielen dank für euren Antworten..

Morgen ist nun soweit. Wenigstens weiss ich jetzt und habe auch das Link mal durchgelesen..

Ich vermeide möglichs die Wald während Setzzeit.. gehe am liebstens woanders damit meine Hunde freilaufen kann.