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Ankörung des D.Schäfers

7 Antworten1'366 AufrufeGestartet von ahkuna ·

ahkunaThemenstart
#1
Weiss Jemand, was genau für die Ankörung eines Deutschen Schäferhundes gefordert wird? (nicht der Langhaarschäfer, sondern der Stockhaar)

Kiss
#2
HD-Röntgen (A,B,C)
ED-Röntgen (O,1)
DNA-Probe
Wesensprüfung
Ausstellungsbewertung (mind. G) (SC oder SV-Richter)
Leistungsprüfung (mit AKZ) der Klassen
- VPG 1
- IPO 1
- SanH1
Körschutzdienst

Venja
#3
Hallo

Schau doch einfach auf der Seite vom SC, dort sind die Reglemente alle als pdf vorhanden.

Hier mal das Zuchtreglement

ahkuna
#4
Herzlichen Dank für die Antwort.

Seh ich das richtig im Reglement, dass der Hund eine VPG1, IPO1, SanH1 ODER eine LawH1 absolviert haben muss?

Kiss
#5
Ja das siehst du richtig, in der Praxis allerdings hat es kaum LawH von Leuten aus dem Unterland.

ahkuna
#6
:D Das ist gut möglich, aber SanH evt.

Naja, schlussendlich gings drum wegen Stock im Schutz verbieten oder nicht und was die Vor/Nachteile sind betreff Prüfung-Ankörung-Zucht-keine D.Schäfer mehr aus schweizer Zucht...
Aber das war so ne lange Diskussion, die kann ich hier nicht widergeben und möchte auch keine riesen Debatte beginnen hier ob Schutz oder nicht, ob Softstock oder nicht...
DanishGirl
#7
Original von ahkuna

:D Das ist gut möglich, aber SanH evt.

Naja, schlussendlich gings drum wegen Stock im Schutz verbieten oder nicht und was die Vor/Nachteile sind betreff Prüfung-Ankörung-Zucht-keine D.Schäfer mehr aus schweizer Zucht...

Aber das war so ne lange Diskussion, die kann ich hier nicht widergeben und möchte auch keine riesen Debatte beginnen hier ob Schutz oder nicht, ob Softstock oder nicht...
Der SV hat eine Ausnahmegenehmigung für die Ankörung beim SD! Die Ueberprüfung findet nach wie vor MIT Stock statt!

Kiss
#8
Du meinst sicher den SC ;)

Es ist übrigens keine "Ausnahmegenehmigung" sonderen eine ganz offizielle Genehmigung vom BVET bewilligt

Seite 1 von 1 · 8 Beiträge in diesem Thema