ich habe im 2006 dem STS ein Mail geschrieben, weil ich auf eine ähnliche Seite (hundefeind.de) aufmerksam gemacht worden bin.
Die Antwort war folgende:
Besten Dank für Ihre E-Mail. Uns ist diese Website schon seit längerem bekannt.
Leider gibt es sehr viele Websites, die Tierquälereien oder tierquälerischen Umgang mit Tieren zeigen. In der Regel können wir aber nichts dagegen unternehmen, wenn die Website nicht in der Schweiz registriert ist. Auch dann ist es nicht allzu einfach. Wir haben es bei drei Websites versucht, zwei davon waren "Diplomprojekte" von Studenten der Hochschule für Kunst Zürich, die sich dann hinter der Kunstfreiheit verschanzt haben, und da sie nicht wirklich Tiere gequält, sondern nur Quälereien beschrieben haben (dogmeat.org hat nichtexistentes Hundefleisch verkauft, superfrost.ch hat Heimtiere schockgefrostet, allerdings nur in Fotomontagen), konnten wir nicht erreichen, dass die Websites abgeschaltet wurden - trotz Eingreifen des Bundesamtes für Veterinärwesen. Im Gegensatz z.B. zu Pornographie ist die Darstellung von Tierquälereien nicht strafbar, und wenn man einer Person eine Tierquälerei nicht nachweisen kann, kann man sie rechtlich auch nicht belangen.
"Anstiftung zur Tierquälerei durch Darstellung oder Beschreibung von tierquälerischen Methoden" ist leider kein Straftatbestand in der Schweiz, in der das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln noch bis 2009 erlaubt ist. Und es ist in der Schweiz leider immer noch erlaubt, dass jeder sein Heimtier (Hund, Katze, Hamster, etc.)tötet, um es zu essen, solange er das Tier nicht qualvoll tötet. Lediglich der Verkauf von Hundefleisch ist in der Schweiz verboten. Man müsste dem Betreiber einer solchen website also erstens nachweisen, dass er den Hund überhaupt getötet hat, zweitens, dass dies qualvoll geschehen ist und drittens, dass er das Hundefleisch in der Schweiz verkauft hat. Die Bestimmungen von "Tier keine Sache" haben mit diesem Fall keinen Zusammenhang, sondern betreffen vor allem Erbangelegenheiten und die sogenannten Affektionswert (wenn ein Tier verletzt oder getötet wird, hat der Unfallverursacher dem Tierbesitzer nicht den Sachwert des Tieres zu entschädigen, sondern Heilungskosten oder den Affektionswert, dh. es wird die emotionale Bedeutung des Tieres für den Halter berücksichtigt). Selbst wenn einer der oben genannten Straftatbestände zutreffen würde, haben wir praktisch keine Chancen, eine Website schliessen zu lassen, wegen Presse- und Kunstfreiheit.
Sie können aber trotzdem dem Betreiber der Website schreiben, wenn Sie möchten, nur denke ich nicht, dass das etwas bringt.
Unsere Erfahrung zeigt, dass man solche Websites am besten ignoriert. In diesem Fall ist es sowieso nicht gesagt, ob zum Beispiel der Golden Retriever für das "Hunderagout" wirklich getötet wurde, oder ob sich der Herr Althaus einfach einen makabren Scherz erlaubt.
Unser Problem ist nur, dass vielleicht noch andere Leute auf die gleiche Idee kommen, wenn sie diese Website sehen. Dagegen hilft nur Tierschutzaufklärung, z.B. durch unser Kinder- und Jugendtierschutz- und unser Schulprojekt (www.krax.ch). Ich denke nicht, dass wir wirkliche Hundehasser ändern können, aber mit rücksichtsvollem Verhalten von Hundehaltern kann sicher erreicht werden, dass die breite Bevölkerung, die weger schlecht noch wohlwollend über Hunde denkt, diesen Vierbeinern gegenüber positiver eingestellt wird.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.