Wer kann mir helfen??? Fimde keine infos zum Thema Zuzug von Bern nach Solothurn mit bestehendem Listenhund, brauch ich eine bewilligung?

hy wulfy folgendes hab ich gegoggelt
SOLOTHURN – Kein Verbot, aber wenigstens eine Bewilligungspflicht: Solothurn beschliesst konkrete Massnahmen gegen Kampfhunde.


Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro: Jeder, der einen Hund dieser Rassen halten will, muss sich dafür eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes holen.

Dies sind die weiteren Regelungen, die jetzt im Kanton Solothurn gelten:
Auch für die Kreuzungen braucht es eine Bewilligung.
Hunde müssen aus einer einwandfreien Zucht stammen.
Die Halter dieser potenziell gefährlichen Hunde müssen nachweisen, dass sie einen Hundeerziehungskurs erfolgreich absolviert haben.
Ein allgemeiner Leinenzwang wird nicht eingeführt. Erst wenn sich im Erziehungskurs zeigen sollte, dass ein Halter seinen Hund nicht im Griff hat, wird Leinenzwang angeordnet.

Mit diesen Vorschriften soll in Solothurn eine Katastrophe wie im zürcherischen Oberglatt verhindert werden. Dort wurde im Dezember 2005 der 6-jährige Süleyman von wild gewordenen Pitbulls zu Tode gebissen.

Solothurn hat aber nicht die schärfsten Vorschriften in der Schweiz. Die Forderung nach einem allgemeinen Verbot von Kampfhunden nach «Oberglatt» haben nur die beiden Wallis und Freiburg umgesetzt.

 
da wirst du wohl mühe haben dort eine bewiligung zu bekommen!!wird dir zu 90%abgelehnt!!
ein kolege von mir hatte über 10 jahre nen dogo argentino rüden!und als dieser starb und er nach ner gewissen zeit wider einen wohlte bekamm er die bewiligung für solch ein hund nicht mehr!!
wir hattem auch ein mann der ein in solothurn wohnte ex polizist wahr und von uns nen pflegehund wohlte ein amstaff mit fci papieren!und auch er bekamm die bewiligung nicht!!

wünsch dir viel glück!!

 
soweit ich heraus gelesen habe, hat sie jedoch bereits einen solchen hund und will sich keinen neuen anschaffen.
es geht also um einen bereits "bestehenden" hund.
durchaus möglich, dass die behörden bei einer neuanschaffung anderst entscheiden.

 
Hier noch ein Link über alle kantonalen Hundegesetze der Schweiz.

Wird laufend aktualisiert.

LINK

Greetz Adi

 
Guten Morgen

Melde dich bei Anna Hafner! Sie ist für das komplette Hundewesen (Vet Amt) im Kanton Solothurn zuständig und kann dir deine Fragen beantworten!

Anna Hafner

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les ich jetzt falsch oder spielt das für die threadstellerin gar keine rolle, weil der bullmastiff gar nicht auf der liste ist... würde heissen, es braucht keine bewilligung.