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SOLOTHURN – Kein Verbot, aber wenigstens eine Bewilligungspflicht: Solothurn beschliesst konkrete Massnahmen gegen Kampfhunde.
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro: Jeder, der einen Hund dieser Rassen halten will, muss sich dafür eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes holen.
Dies sind die weiteren Regelungen, die jetzt im Kanton Solothurn gelten:
Auch für die Kreuzungen braucht es eine Bewilligung.
Hunde müssen aus einer einwandfreien Zucht stammen.
Die Halter dieser potenziell gefährlichen Hunde müssen nachweisen, dass sie einen Hundeerziehungskurs erfolgreich absolviert haben.
Ein allgemeiner Leinenzwang wird nicht eingeführt. Erst wenn sich im Erziehungskurs zeigen sollte, dass ein Halter seinen Hund nicht im Griff hat, wird Leinenzwang angeordnet.
Mit diesen Vorschriften soll in Solothurn eine Katastrophe wie im zürcherischen Oberglatt verhindert werden. Dort wurde im Dezember 2005 der 6-jährige Süleyman von wild gewordenen Pitbulls zu Tode gebissen.
Solothurn hat aber nicht die schärfsten Vorschriften in der Schweiz. Die Forderung nach einem allgemeinen Verbot von Kampfhunden nach «Oberglatt» haben nur die beiden Wallis und Freiburg umgesetzt.