SKN Kurs ab 2017 - Kantonale Regelungen

Sabe

Erfahrener Benutzer
04. Juli 2012
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Weiss jemand wie es jetzt aussieht betreffend der SKN Pflicht per 2017?

Die Schweizweite Pflicht wurde ja per 31.12.2016 abgeschafft, die einzelnen Kantone können ja aber weiterhin daran festhalten. Komischerweise hab ich im Internet bezgl Kt. Bern dazu rein gar nichts gefunden (zugegebenermaßen war meine Recherche nicht ganz so intensiv).

Weiss jemand mehr?

Kann man davon ausgehen dass die Kurspflicht bleibt wenn keine Änderung kommuniziert wird?

 
Also in Zürich ist es so, dass der Besuch der Hundeschule bleibt, einfach der SKN wegfällt.

Hast Du mal beim Vet. nach geschaut?

 
Merci Desi! Dann gelten also einfach die kantonalen Regeln wie bis anhin und die Schweizweite Regel fällt weg?

Aus reiner Neugierde, weisst du wie dass ist wenn jemand den Hund noch im letzten Jahr geholt hat? Müsste da der Kurs trotzdem noch besucht werden?

 
Soviel ich weiss, müsste es noch so laufen bis anhin, da er ja den Hund im letzten Jahr geholt hat. Aber ich nehme an,

das wird auch wieder so "loderi" mässig gehandelt. 

 
im Kanton Thurgau bleibt alles beim alten, also weiterhin mit skn Zusatz. ich glaube im schweizer Hunde steht ein Artikel dazu werde heute gleich noch nachsehen.

aber gelten tut es erst ab Januar 2017.

 
im Kanton Thurgau bleibt alles beim alten, also weiterhin mit skn Zusatz. ich glaube im schweizer Hunde steht ein Artikel dazu werde heute gleich noch nachsehen.
 
aber gelten tut es erst ab Januar 2017.
Im TG ist es sogar "verschärft" worden...es dürfen nun 10 Lektionen besucht werden!
 
Also:
1. wenn ich zB einen Hund im September letzten Jahres geholt hätte, müsste ich im Kanton Bern den SKN noch machen bis diesen September?

2. Wenn ich im Februar diesen Jahres einen Hund holen würde, müsste ich den Kurs nicht mehr machen?

 
ich hab den Artikel im schweizer Hunde magaszin 1/17 gefunden:

ab 2017 keine obligatorischen hundekurse mehr

schweiz: das nationale hundeobligatorium endet am 31. Dezember 2016. nach dem entscheid des parlaments für die Abschaffung hat der Bundesrat in einer Sitzung vom 23. nov. 2016d die umsezung beschlossen. die Kantone können hingegen hundekurse weiterhin vorschreiben. in der sommer- herbstssession2016 haben die eidgen. räte die Motion "Aufhebung des obligatoriums für hundekurse" angenommen. die schweizweit obligatorische Ausbildung mit dem sachkundennachweis  (SKN)¨für hundehalterinnen und Hundehalter wurde 2008 eingeführt, dies ebenfalls aufgrund einer Motion.

für die Umsetzung des parlamentscheids musste die tiereschutzverordnung angepasst werden. die Änderungen treten per 1. Januar 21017 in kraft. ab dann gibt es auf nationeler ebene keine obligatorischen SKN-Hundekurse mehr. alle übrigen tierschutzbestimmungen im Bereich der hundehaltung gelten weiterhin, etwa zu sozialkontakt, Bewegung, Unterkunft, umgang, verwantworlchkkeiten und Meldepflichten. zudem können die Kantone auch nach der Abschaffung des nat. obligatoriums hundekurse vorschreiben. diese basieren auf den kantonalen hundegesetzen.

der Bundesrat erachtet freiwillige hundekurse als sinnvoll, besonders für Personen, die zum ersten mal einen Hund hlten. gemäss einer Evaluation ist die SKN-Ausbildung sowohl bei den kanto. veterinärbehörden as auch bei  hundehalteirnnen und hundehalatern auf ein überwiegend positives echo gestossen.

(BLV)

ich gehe mal davon aus, dass man einzelne Kantone und deren Vorschrift beim bvet erfragen kann.

 
Habe nun Amtwort bekommen vom Vetamt:

Sehr geehrte Frau Graf

 

Der Kanton Bern hat bisher kein Kursobligatorium auf kantonaler Ebene erlassen. Somit müssen im Kanton Bern vor der Hand keine Kure absolviert werden. Vor der Hand deshalb, weil noch eine  Interpellation hängig ist die genau diese Frage beantwortet haben möchte.

 

Da Sie verpflichtet waren, den praktischen Kurs innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes zu absolvieren, kann man Sie nun nicht verpflichten den Kurs noch machen zu müssen. Wenn Sie ihn 2016 bereits gemacht haben umso besser wenn nicht entfällt die Pflicht für Sie- Grundsätzlich möchten wir aber darauf hinweisen, dass Kursbesuche erfahrungsgemäss sinnvoll und nützlich sind auch wenn sie nicht obligatorisch sind.



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Da Sie verpflichtet waren, den praktischen Kurs innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes zu absolvieren, kann man Sie nun nicht verpflichten den Kurs noch machen zu müssen. .....


So interpretiere ich: wenn ich im Juni 2016 einen Hund angeschafft habe, den Kurs aber noch nicht absolviert, muss ich den jetzt nicht mehr machen.

Tatsache? sowas von schwammig!

 
So interpretiere ich: wenn ich im Juni 2016 einen Hund angeschafft habe, den Kurs aber noch nicht absolviert, muss ich den jetzt nicht mehr machen.

Tatsache? sowas von schwammig!
das ist richtig rottiherz, es kann dich keiner mehr verpflichten - aber - es wird natürlich gerne gesehen wenn du es trotzdem machst! freiwillig natürlich.