Sammelthema für Gesetzesauszüge etc.

toxic

Erfahrener Benutzer
05. Jan. 2009
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Hallo meine Lieben!

Ich hab mir gedacht, ich erstell mal ein Thema mit dem Sinn, so viel wie möglich über unsere Gesetze zusammen zu tragen.
Es können auch auszüge aus älteren Einträgen sein.
Dann haben wir hier mal alles schön beisammen.

Für die Richtigkeit und Aktualität der Einträge kann ich allerdings keine garantie geben!!

 
Ein eintrag von Prisca aus dem Thema Hundegesetze

Wer sich einen neuen Hund anschaffen möchte, sollte die Gesetze in seinem Kanton beachten!!! Ich habe diese mal Zusammengefassen nach Kanton..

Aargau:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Appenzell (AI/AR)

Keine Rassen spezifische Gesetze

Basel Land/ Stadt:

Neu ist in Haushalten, in denen ein potenziell gefährlicher Hund lebt, die Haltung eines zweiten Hundes verboten. Ausnahmen sind unter strengen Voraussetzungen aber möglich.

Es gibt eine Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde..

Als potenziell gefährliche Hunde gelten:

Bullterrier

Staffordshire Bull Terrier

American Staffordshire Terrier

American Pit Bull Terrier

Rottweiler

Dobermann

Dogo Argentino

Fila Brasileiro

Kreuzungen mit diesen Rassen sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind sowie andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind

Bern:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Freiburg:

Das am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Hundehaltung verbietet das Halten, Züchten, Verwenden, Ab- und Weitergeben von Pitbulls grundsätzlich.

Bewilligungspflichtig sind folgende Hunderassen:

American Staffordshire Terrier

Boerbull (Boerboel)

Bullterrier

Cane Corso Italiano

Dobermann

Dogo Argentino (Argentinische Dogge)

Dogo Canario (Kanarische Dogge)

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastin Español (Spanischer Mastiff)

Mastino Napoletano

Rottweiler

Staffordshire Bullterrier

Tosa

Für die Haltung von mehr als zwei Hunden braucht es eine Bewilligung..

Genf:

Am 24. Februar 2008 haben die Genfer Stimmberechtigten eine Volksinitiative angenommen, die ein Verbot für "Angriffshunde" (chiens d’attaque) und andere gefährliche Rassen verbietet. Betroffen sind jene Rassen, für die seit der Verschärfung des kantonalen Hundegesetzes im Sommer 2007 (das nun ersetzt wird) eine von einer Reihe von Bedingungen (bspw. Mündigkeit des Halters, Nachweis Abstammung aus amtlich bewilligten Zucht) abhängige Bewilligungspflicht gilt – unter anderem "alte Bekannte" wie Pitbull, Rottweiler und Boerbull. Die Verbannung sämtlicher potenziell gefährlicher Hunde ersetzt auch die für diese Tiere im gesamten öffentlichen Raum geltende Maulkorbpflicht.

Mit Annahme der Initiative wird zudem eine allgemeine Prüfungs- und Bewilligungspflicht für Hunde mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilo eingeführt.

Glarus:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Graubünden:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Jura:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Luzern:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Neuenburg:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Nidwalden:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Obwalden:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Schwyz:

Keine Rassen spezifische Gesetze

St.Gallen:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Solothurn:

Das Halten bestimmter Hunderassen bedarf nach dem neuen Hundegesetz einer Bewilligung. Betroffene Hunde sind:

Bullterrier

Staffordshire Bull Terrier

American Staffordshire Terrier

American Pit Bull Terrier

Rottweiler

Dobermann

Dogo Argentino

Fila Brasileiro

sowie deren Kreuzungen.

In Zukunft dürfen von diesen Rassen nur noch Hunde angeschafft werden, die einer anerkannten Zuchtstätte entstammen.

Tessin:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Thurgau:

Einige Hunderassen werden als potentiell gefährlich bezeichnet. Wer einen Hund einer solchen Rasse oder eine Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine Bewilligung.

1. American Staffordshire Terrier

2. Bullterrier

3. Cane corso

4. Dobermann

5. Dogo Argentino

6. Fila Brasileiro

7. Mastiff

8. Mastín Español

9. Mastino Napoletano

10. Presa Canario (Dogo Canario)

11. Rottweiler

12. Staffordshire Bullterrier

13. Tosa

14. Hunde des Typs Pitbull

Uri:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Waadt:

Für „gefährliche Hunde“ herrscht eine Bewilligungspflicht. Als potenziell gefährlich und somit als bewilligungspflichtig gelten:

American Staffordshire Terrier

American Pit Bull Terrier

Rottweiler

sowie deren Kreuzungen

Wallis:

Gefährliche Hunde werden in die Kategorien verbotene, potentiell gefährliche und gefährliche Hunde unterteilt..

Verboten sind:

Pitbull-Terrier

American Staffordshire-Terrier

Staffordshire-Bullterrier

Bullterrier

Dobermann

Dogue Argentin

Fila Brasileiro

Rottweiler

Mastiff

Mastín Español

Mastino Napoletano

Tosa.

Weiter wird jeder Aufenthalt eines Listenhundes im Wallis unter der Bedingung, dass das Tier an der Leine geführt und einen Maulkorb trägt, für eine Höchstdauer von 30 Tagen bewilligt (Beschluss des Staatsrates des Kantons Wallis vom 21. Dezember 2005).

Zug:

Keine Rassen spezifische Gesetze

Zürich:

In öffentlich zugänglichen Räumen gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde, die älter als sechs Monate sind und zu folgenden Hunderassen gehören:

American Pitbull

American Staffordshire Terrier

Bullterrier

Staffordshire Bullterrier

sowie Kreuzungen mit diesen Rassen

Ab dem 1.1.09 sind folgende Rassen im Kanton Zürich verboten: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen.