Deutschland: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald

andi+rudel

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22. Nov. 2009
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Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald

09.05.2012, 18:47 Uhr | dapd

Sachsens Jäger dürfen im Wald freilaufende Hunde künftig nicht mehr ohne weiteres abschießen. Das sieht das neue Jagdgesetz vor, das der Landtag am Mittwoch in Dresden mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition verabschiedete. Der Abschuss soll demnach nur mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt sein. Damit soll verhindert werden, dass Hunde von Spaziergängern, aber auch Jagdhunde auf Nachsuche oder Wölfe versehentlich getötet werden. "Nicht jeder Hund, der ohne Aufsicht in der freien Natur angetroffen wird, wildert", sagte Umweltminister Frank Kupfer (CDU).

Neu aufgenommen ins Jagdrecht wurde der Wolf, der aber zu keinem Zeitpunkt geschossen werden darf. Die CDU/FDP-Koalition verspricht sich davon einen besseren Schutz der Tiere. Die Jäger seien als Naturschützer anerkannt und könnten so auch Informationen sammeln über das Verhalten und die Bewegung der Wölfe. Kupfer sprach von einem zeitgemäßen und modernen Gesetz, das die Eigenverantwortung der Jäger und Grundeigentümer stärke und weniger bürokratisch sei. Die Jäger würden beim Wildmonitoring stärker als bislang in die Pflicht genommen.

Vorgesehen ist auch, dass Frauen und Männer künftig sofort nach der Jagdscheinprüfung auf die Jagd gehen dürfen, bisher galt eine Wartezeit von drei Jahren. Außerdem dürfen Totschlagfallen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Bleischrotmunition soll von 2014 an generell verboten sein. Bei der Jagd auf Wasservögel soll das Verbot bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten.

Der Abstimmung war eine monatelange Debatte auch in den Reihen der Koalition vorausgegangen. Während CDU und FDP nun von einem guten und tragbaren Kompromiss sprachen, kritisierte die Opposition die Neuregelung. Die Grünen monierten, die Gesetzesnovelle bleibe weit hinter dem zurück, was aus tierschutzrechtlicher Sicht geboten gewesen wäre. Die SPD-Umweltpolitikerin Liane Deicke sagte, es sei keineswegs einleuchtend, warum und wie sich der Schutzstatus des Wolfes verbessere. Auch bisher sei die Beteiligung der Jäger an der Beobachtung der Wölfe möglich gewesen. Kritik kam auch von den Linken. Naturschützer hatten die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht in der Vergangenheit bereits als "fachlich widersinnig und rechtlich äußerst bedenklich" bezeichnet.

Harsche Kritik kam auch vom Landesjagdverband. Viele Jäger müssten sich nun neue Waffen beschaffen, da die älteren Waffen für die bleifreie Munition nicht geeignet seien, hieß es. Der Verband beklagte zudem eine "Zersplitterung" des Jagdrechtes.

In Sachsen gibt es mehr als 10.000 Jäger. Das alte Jagdgesetz war vor mehr als zwei Jahrzehnten verabschiedet worden. Das neue soll Anfang September in Kraft treten.

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http://nachrichten.t-online.de/abschuss-verbot-fuer-freilaufende-hunde-im-wald/id_56287770/index?news

 
Na mal schauen ob die schiesswütigen auch wirklich den Finger vom Abzug lassen können. Nur weil ein Gesetz was verbietet glaub ich nicht automatisch daran dass man sich auch dran hält..

 
Ich denke auch nicht das sich da jetzt viel ändern wird, aber der HH hat so wenigstens die Möglichkeit gegen den Jäger vor zu gehen.
Die Jagd in D ist nicht zu verwechseln mit der CH, in D hat die Jägerschaft eine enorm grosse Lobby, deshalb sehe ich diesen Teil der Vorlage als Verbesserung an.