Boah...ist das Dein Ernst? :shock:wenn das in der diskussion steht, haben sie alle einen echten ecken ab...
mit entsprechenden ausgewiesenen und eingezäunten freilaufzonen wäre es aber trotz tierschutzgesetz vorstellbar, da dem tierschutzgesetz damit genüge getan würde..
Dann wäre eine schweizweite Leinenpflicht doch gar nicht möglich oder?Richtig!
stimmt... dann würde das eh nicht funktionieren.Ok, also keine "Gefahr" im Verzug.
Leinenpflicht gilt in fast allen westlichen Ländern... theoretisch...Ha! Dann hätte ich endlich ein super Argument für die Rückwanderung...